Der Bund hat entschieden: Dübendorf wird nicht zum Zivilflugplatz
Der Bund verwirft seine Pläne, den Flugplatz Dübendorf als ziviles Flugfeld zu nutzen. Er beteiligt sich nun an den Planungsprozessen des Kantons Zürich.
Der Bund stellt das Sachplanverfahren für die Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf in ein ziviles Flugfeld mit Bundesbasis ein. Dies teilt die Kommunikationsstelle am Mittwochabend mit.
Als Grund wird eine stark veränderte Ausgangslage genannt. So seien bei den Vertiefungsarbeiten der Flughafen Dübendorf AG, die den Zuschlag zum Betrieb erhalten hatte, Fragen aufgetaucht, die zu Beginn nicht absehbar gewesen seien.
Dazu gehört unter anderem, dass der Flugbetrieb in Dübendorf aus Sicherheitsgründen grösseren Koordinationsbedarf mit dem Flughafen Zürich auslöst als zunächst angenommen.
Des Weiteren hätten die Standortgemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen sowie der Kanton Zürich grosse Vorbehalte gegen das Projekt geäussert. Auch die Planung für den Innovationspark auf dem Areal Dübendorf wurden jüngst ausgebremst.
Planung für Flugplatz Dübendorf wird reevaluiert
Für den Bund sei es nicht realistisch, an den bisherigen Plänen festzuhalten.
Er hat an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) darum beauftragt, sich stattdessen am konzeptionellen Neustart des Planungsprozesses durch den Kanton Zürich zu beteiligen.
Auslöser für diesen Neustart ist das Urteil des Verwaltungsgerichts, den Gestaltungsplan für den Innovationspark aufzuheben. Die Arealplanung wird nun reevaluiert.
«Der Bund ist an der Dreifachnutzung nach wie vor interessiert und bereit, sich an dem nun vom Kanton angestossenen Prozess zu beteiligen», heisst es in der Mitteilung weiter.
Das UVEK sehe aber keine aviatischen Interessen mehr, die es dem Bund erlauben würden, die Federführung zur Planung der zivilen Umnutzung in ein Flugfeld zu behalten. Das militärische Bundesinteresse und das Bundesinteresse am Innovationspark bleiben.
Zusammenarbeit mit Flughafen Dübendorf AG beendet
Die bisherige Zusammenarbeit mit der Flughafen Dübendorf AG (FDAG) wird beendet. Diese zeigt sich «konsterniert» über den Bundesratsbeschluss.
Die FDAG habe aus der Medienmitteilung des Bundes vom Abbruch des Sachplanverfahrens und der Beendigung der Zusammenarbeit erfahren.
«Die zwischen dem Bund und der FDAG öffentlich beurkundete Rahmenvereinbarung lässt eine einseitige Kündigung ohne Einhaltung einer Frist zu», schreibt die Aktiengesellschaft in einer Mitteilung. Die Rahmenbedingungen sehen eine Entschädigungspflicht des Bundes vor.