Anwohner ziehen Beschwerde gegen Asyldorf in Meggen weiter
Im Streit um den Bau einer temporären Asylunterkunft in Meggen ist das letzte Wort noch nicht gefallen.

Die Anwohner akzeptieren das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts nicht, das grünes Licht für die Containersiedlung gegeben hat. Sie ziehen es ans Bundesgericht weiter.
Ein Sprecher der beiden Anwohner der geplanten Unterkunft für Geflüchtete am Standort Gottlieben bestätigte gegenüber dem Regionaljournal von Radio SRF, dass sie Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht hätten.
Das Schreiben liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor. Dem Bundesgericht sei auch eine aufschiebende Wirkung der Beschwerde beantragt worden, heisst es darin.
Beschwerde der Anwohner unterbrach die Installation der Wohncontainer
Die Gemeinde Meggen will temporär Wohncontainer für rund 100 Personen aufstellen, um Platz für Flüchtlinge zu schaffen.
Ende Oktober 2022 musste sie die Installation auf Geheiss des Luzerner Kantonsgerichts abbrechen, das die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde der Anwohner gegen das Projekt bejaht hatte.
Anfang März 2023 könnten Geflüchtete in die Unterkunft einziehen
Im Urteil vom 20. Dezember 2022 wies das Gericht die Beschwerde sodann ab.
Die Beschwerdeführerin und der Beschwerdeführer drangen mit keinem ihrer Argumente durch, so etwa zum Baulärm, zur Behindertengerechtigkeit der Anlage oder zum Waldabstand. Damit fiel auch die Frage der aufschiebenden Wirkung vorerst dahin.
Die Gemeinde zeigte sich damals «sehr erfreut» über den Entscheid. Sie plane, im Januar 2023 die Bauarbeiten wieder aufzunehmen.
Somit könnten voraussichtlich Anfang März 2023 Geflüchtete in die Unterkunft einziehen.