Buchrain LU lehnt Einführung der Erbschaftssteuer deutlich ab
Die Luzerner Gemeinde Buchrain führt keine Nachkommen-Erbschaftssteuer ein. Das Stimmvolk hat diese am Sonntag mit deutlich 1204 zu 371 Stimmen abgelehnt.
Die Gemeinde Buchrain im Kanton Luzern wird keine Erbschaftssteuer für Nachkommen einführen.
Am vergangenen Sonntag lehnte das Stimmvolk diese Massnahme mit überwältigender Mehrheit ab, wobei 1204 Stimmen gegenüber 371 Stimmen für die Ablehnung votierten.
Die Stimmbeteiligung betrugt 38,63 Prozent. Das zusätzliche jährliche Steuerpotenzial wurde vom Gemeinderat auf 50'000 Franken geschätzt.
Vorgesehen wäre gewesen, dass Erbschaften ab 100'000 Franken hätten besteuert werden müssen. Die Steuer hätte ein Prozent des Erbteils, Vermächtnisses oder der Schenkung betragen sollen.
Im Kanton Luzern ist die Erbschaftssteuer Sache der Gemeinden
Von 82 Gemeinden erheben 40 Gemeinden eine Steuer. Unter anderem die Stadt Luzern, Meggen, Malters und Schwarzenberg.
Das Stimmvolk genehmigte zudem das Budget 2024 mit 806 zu 738 Stimmen. Dieses schliesst mit einem Verlust von 1,28 Millionen Franken ab. Der Auflösung der Aufwertungsreserven wurede mit 1030 zu 461 Stimmen zugestimmt.