Der Überbauungsplan Sagenmatt in Ebikon wurde genehmigt

Gemeinde Ebikon
Gemeinde Ebikon

Rontal,

Der Luzerner Regierungsrat genehmigt die Teilrevision der Nutzungsplanung und den Bebauungsplan Sagenmatt. Die Gemeinde Ebikon begrüsst diesen Entscheid.

Die Kirche in Ebikon.
Die Kirche in Ebikon. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

An der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Ebikon eine Änderung des Zonenplans im Gebiet Sagenmatt und des Bau- und Zonenreglements sowie den Bebauungsplan Sagenmatt.

Dagegen wurden zwei Verwaltungsbeschwerden eingereicht. Diese werden nun abgewiesen.

Mit der Teilrevision der Nutzungsplanung und dem neuen Bebauungsplan Sagenmatt soll das ehemalige AMAG-Areal in Ebikon einem dichten Wohnquartier mit Arbeits- und Dienstleistungsnutzungen entwickelt werden.

Weiter soll der Mühlebach renaturiert und öffentlich zugänglich gemacht werden. Das Vorhaben dient insgesamt der Siedlungsentwicklung nach innen an einem sehr gut erschlossenen Standort.

Die Verwaltungsbeschwerden wurden abgewiesen

Die Luzerner Regierung steht hinter dem Vorhaben: So genehmigt der Regierungsrat die Änderungen des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements sowie den Bebauungsplan Sagenmatt.

Entsprechend werden die beiden Verwaltungsbeschwerden abgewiesen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Hans Peter Bienz, Gemeinderat Ressort Planung und Bau, ist erfreut über den jüngsten regierungsrätlichen Entschluss: «Der Entscheid stützt die Gemeinde Ebikon und zeigt, dass beim Projekt vieles richtig gemacht wurde.»

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