Ebikon: Neuregelung der monetären Vereinsunterstützung
Die Gemeinde Ebikon zählt ausserordentlich viele und aktive Vereine. Der Gemeinderat Ebikon unterstützt die Ebikoner Vereine seit jeher sowohl mit monetären wie auch nicht-monetären Leistungen.

Bereits im Sommer 2018 hat der Gemeinderat beschlossen, dass der finanzielle Umfang an Vereinsbeiträgen unverändert bestehen bleiben soll. Für eine Neuregelung des Verteilschlüssels zeigte er sich jedoch offen.
Gemeinsam mit der Kommission für Gesellschaftsfragen wurden die neuen Vergaberichtlinien erarbeitet. Die neue Regelung wird per Januar 2021 in Kraft treten.
Unterstützungsbeiträge in Jubiläumsjahren
Beitragsberechtigt sind Vereine, die ihren Sitz in Ebikon haben. Unterstützungsbeiträge werden nur noch in Jubiläumsjahren ausgerichtet.
Als Jubiläen gelten runde Jubiläumsjahre (10, 20, 30… Jahre) sowie 25 und 75 Jahre Vereinsbestehen. Das Gesuch um Unterstützungsbeiträge zu einem Vereinsjubiläum muss im Kalenderjahr des Jubiläums jeweils bis Ende März eingereicht werden.
Vereine mit 10 bis 19 Mitgliedern erhalten von der Gemeinde 1‘000 Franken, solche mit bis zu 99 Mitgliedern bekommen 1‘500 Franken und grosse Vereine mit 100 und mehr Mitgliedern haben Anrecht auf 2‘000 Franken.
Budget wird der Kulturkommission übertragen, sofern nicht ausgeschöpft
Wird das Vereinsbudget der Gemeinde von den unterstützungsberechtigten Vereinen nicht ausgeschöpft, so wird der jährliche Restbetrag an die Kulturkommission überwiesen. Hier besteht für die Vereine zukünftig die Möglichkeit, für ein ausserordentliches Projekt ausserhalb eines Jubiläumsjahres einen Antrag um finanzielle Unterstützung einzureichen.
Damit leistet die Gemeinde einen kontinuierlichen finanziellen Beitrag zur Förderung eines aktiven Kulturlebens in der Gemeinde. Sei es in Form der Vereinsunterstützung oder dann im Rahmen kultureller Veranstaltungen und Projekte durch die Ebikoner Kulturkommission.