Bauprojekt «Einfaches Wohnen» in Glattfelden ist zulässig
Wie die Gemeinde Glattfelden mitteilt, empfiehlt die Rechnungsprüfungskommission den Stimmberechtigten, der Vorlage zum Projekt «Einfaches Wohnen» zuzustimmen.
Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) stellt fest, dass der Gemeinderat den ursprünglichen Kostenvoranschlag beziehungsweise Baukredit vom Jahr 2022 unter Beizug von externen Experten noch einmal detailliert überprüft hat.
Das vorliegende Bauprojekt Neubau «Einfaches Wohnen» (Flüchtlingsunterkunft) an der Schwimmbadstrasse mit dem neuen und bereinigten Baukredit von 5'270'000 Franken der Politischen Gemeinde Glattfelden ist finanzrechtlich zulässig, rechnerisch richtig und zum Zeitpunkt dieses Antrags finanziell angemessen.
Die RPK weist aber darauf hin, dass vor dem Hintergrund des in den kommenden Jahren geplanten hohen Investitionsvolumens und zukünftigen Projekten mit Aufwandüberschüssen und mit einer erhöhten Nettoverschuldung der Gemeinde und/oder mit Steuerfusserhöhungen zu rechnen ist.
Die RPK empfiehlt den Stimmberechtigten, der Vorlage zuzustimmen.