Freienstein-Teufen überträgt die Weiterführung des ÖREB-Katasters

Freienstein-Teufen hat den Vertrag für die Weiterführung des Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen von 2022 bis 2027 vergeben.

Eingang zum Gemeindehaus in Freienstein-Teufen.
Eingang zum Gemeindehaus in Freienstein-Teufen. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Das Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) ist ein Informationssystem über gesetzliche Grundlagen und behördliche Erlasse, welche auf ein Grundstück wirken. Der bestehende Rahmenvertrag zwischen der Gemeinde und des Katasterbewirtschafters läuft Ende 2021 aus.

Die Gemeinde ist von Gesetzes wegen verpflichtet, für die kommenden sechs Jahre einen Nachführungsvertrag abzuschliessen. Die Weiterführung des ÖREB-Katasters für die Dauer von 2022 bis 2027 wird wiederum an die Gossweiler Ingenieure AG, Bülach, übertragen.

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