Gewässerraum im Siedlungsgebiet in Rorbas wurde definiert
Wie die Gemeinde Rorbas mitteilt, wurde durch das Büro Holinger AG, Winterthur der Gewässerraum im Siedlungsgebiet festgelegt.
Die Gemeinde Rorbas ist aufgefordert, im Siedlungsgebiet (in den Bauzonen, Freihaltezonen, Erholungszonen) entlang der kommunalen Gewässer den Gewässerraum festzulegen. Gewässer bilden vielfältige und vernetzte Lebensräume für Tiere und Pflanzen.
Für die Ausbildung dieser Lebensräume brauchen die Gewässer genügend Raum. Der Raum entlang von Gewässern ist jedoch begehrt und wird immer knapper.
Lebendige Gewässer mit genügend grossen Gewässerräumen erfüllen eine Vielzahl von Schutz- und Nutzungsansprüchen und sind Voraussetzung für eine funktionierende, integrale Wasserwirtschaft.
Öffentliche Auflage für Ende 2022 vorgesehen
Mit der Festsetzung des Gewässerraums soll einerseits der nötige Spielraum für Natur- und Landschaftsschutzmassnahmen, für die Erholung der Bevölkerung sowie für die Nutzung des Gewässers erhalten bleiben.
Andererseits bildet der Gewässerraum auch eine Pufferzone zum Schutz der angrenzenden Grundstücke vor Hochwasser und den Schutz des Wassers vor Verunreinigungen.
Das Büro Holinger AG, Winterthur, hat im Auftrag des Gemeinderats den Gewässerraum im Rorbaser Siedlungsgebiet definiert. Es betrifft Lechbach, Wilerbach, Bütberggraben und Bolbigraben.
Der Technische Bericht mit den Planunterlagen wurde jetzt zur kantonalen Vorprüfung freigegeben. Die öffentliche Auflage für die Bevölkerung ist dann für Ende Jahr vorgesehen.