Krippen-, Hort- und Tagesfamilienaufsicht in Lufingen

Mit Inkrafttreten des revidierten Kinder- und Jugendhilfegesetzes per 1. Januar 2020 steht eine Neuorganisation der Krippen-, Hort- und Tagesfamilienaufsicht an.

Lufingen ZH
Lufingen ZH - Tobias Renk

Für die Vermittlung und die Aufsicht von Kinderbetreuungsplätzen in qualifizierten Tagesfamilien hat die Gemeinde Lufingen mit der Organisation «Tagesfamilien Zürcher Unterland» eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Mit Inkrafttreten des revidierten Kinder- und Jugendhilfegesetzes per 1. Januar 2020 steht eine Neuorganisation der Krippen-, Hort- und Tagesfamilienaufsicht an.

Keine Krippe in Lufingen

Die Organisation Tagesfamilien Zürcher Unterland hat deshalb die Leistungsvereinbarung per Ende 2019 gekündigt. In Lufingen besteht derzeit keine Krippe.

Der Hort wird von der Schule geführt und untersteht nicht der Gemeindeaufsicht. Tagesfamilien, welche der Aufsichtspflicht unterstellt sind, sind keine gemeldet. Im April 2020 soll im Ziegeleiareal eine Krippe eröffnet werden.

Damit die Bewilligung durch die Gemeinde erteilt und die Aufsicht wahrgenommen werden kann, hat der Gemeinderat mit Frau Manuela Jansenberger, Schwerzenbach, je eine Leistungsvereinbarung «Kinderkrippen und Kinderhorte / Überprüfung Bewilligung und Aufsicht» und «Aufsicht über Tagesfamilien» abgeschlossen. Frau Jansenberger ist eine ausgewiesen Fachfrau, welche diese Tätigkeit bisher bereits für das Amt für Jugend- und Berufsberatung ausgeübt hat.

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