Lufingen erinnert an Grabräumungen bis Ende April 2023
Wie die Gemeinde Lufingen informiert, werden Angehörige der Verstorbenen auf dem Friedhof Morgenacker gebeten, die Gräber bis am 30. April 2023 zu räumen.

Im Friedhof Morgenacker wird die Grabreihe Erdbestattungen Erwachsene 1998 – 2002 nach Ablauf der Ruhefrist, gestützt auf Paragraf 38 der kantonalen Bestattungsverordnung vom 20. Mai 2015 abgeräumt.
An die verfügungsberechtigten Hinterbliebenen ergeht deshalb der Aufruf, Grabsteine und Pflanzen der zur Abräumung in Frage kommenden Gräber bis zum 30. April 2023 zu entfernen.
Nach Ablauf dieser Frist wird über die Grabmäler und die Pflanzen verfügt und die vollständige Räumung der Grabfelder von Amtes wegen vorgenommen.
Für verspätet geltend gemachte Ansprüche wird jede Haftung abgelehnt.