Oberembrach: Feuerverbot im gesamten Embrachertal
Wie die Gemeinde Oberembrach mitteilt, gilt das Feuerverbot ab dem 29. Juli 2022 in den Gemeinden Embrach, Freienstein-Teufen, Lufingen, Oberembrach und Rorbas.
Aufgrund der vorherrschenden Trockenheit gilt in allen Gemeinden des Embrachertals ab Freitag, 29. Juli 2022, 12 Uhr, ein generelles Feuerverbot. Das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk sind verboten.
Das Ausbleiben von ausgiebigen Regenfällen hat in den vergangenen Wochen zu einer ausserordentlichen Trockenheit geführt. Die Gefahr eines grösseren Flächenbrandes ist erheblich. Die aktuelle Wetterentwicklung lässt keine deutliche Entspannung der Gefahrenlage erwarten. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat per 21. Juli 2022 bereits ein generelles Feuerverbot im Wald und in den Flächen in Waldesnähe über das ganze Kantonsgebiet hinweg erlassen.
Infolge der angespannten Situation und auch im Hinblick auf die anstehenden Festivitäten zum Nationalfeiertag haben die Gemeinden im Embrachertal entschieden, gestützt auf Paragraph 18 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz ein allgemeines Feuerverbot zu erlassen. Dies bedeutet konkret, dass keine offenen Feuer im Freien gemacht werden dürfen, das Abbrennen von Feuerwerk ist untersagt und Höhenfeuer sind ebenfalls verboten.
Bei der Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Freien ist die nötige Vorsicht walten zu lassen. Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.