Rorbas legt die Kreditabrechung «Sanierung des Werkhofs» vor
Wie die Gemeinde Rorbas mitteilt, hat der Gemeinderat die Kreditabrechung «Sanierung und Erweiterung des Werkhofs» an der Gemeindeversammlung vorgelegt.
2016 kamen die Gemeinderäte Freienstein-Teufen und Rorbas überein, künftig einen gemeinsamen Werkhof am heutigen Standort in Rorbas an der Tössstrasse zu betreiben.
Als Voraussetzung musste der bestehende Werkhof saniert und um eine Fahrzeugeinstellhalle ergänzt werden.
Für die Sanierung des bestehenden Werkhofs und den Neubau der Fahrzeugeinstellhalle bewilligten die Stimmberechtigten von Rorbas und die Stimmberechtigten von Freienstein-Teufen an ihrer jeweiligen Urnenabstimmung vom 23. September 2018 je einen Verpflichtungskredit von 1,2 Millionen Franken.
Total standen für das Bauvorhaben 2'400'000 Franken bereit.
Zusatzkredit für einen Waschplatz und eine Tankstelle
Aufgrund zusätzlicher Bedürfnisse während der weiteren Projektierung sprachen die beiden Gemeinderäte am 11. August 2020 (Rorbas) respektive am 13. Juli 2020 (Freienstein-Teufen) gemeinsam einen Zusatzkredit von 140'000 Franken für einen Waschplatz mit Spaltanlage (80'000 Franken) sowie für eine Tankstelle (60‘000 Franken).
Somit standen für das gesamte Bauprojekt 2'540'000 Franken zur Verfügung. Die Bau- und Umbauarbeiten konnten im August 2021 abgeschlossen werden.
Am 9. April 2022 wurde der umgebaute Werkhof mit einem Tag der offenen Tür für die Bevölkerung eingeweiht.
Übergabe der detaillierten Bauabrechnung
Das projektierende und bauleitende Architekturbüro Zfp AG, Bülach, hat die detaillierte Bauabrechnung zusammen mit allen Plänen und Unterlagen zum Projekt Ende November 2022 der Gemeinde Rorbas übergeben.
Daran hat Rorbas 34'973,94 Franken bezahlt; Freienstein-Teufen 34'973,85 Franken.
Separat abgerechnet werden die Kosten für den nachträglich beschlossenen Spritzenwaschplatz für die Rorbaser, Freiensteiner und Teufener Landwirtschafts- und Winzerbetriebe.
Weitere Details können auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.
Genehmigung der Kreditabrechnung
Gemäss Artikel 16 Ziffer sechs der Gemeindeordnung der Gemeinde Rorbas vom 27. September 2020 ist die Gemeindeversammlung zuständig für die Genehmigung von Abrechnungen über neue Ausgaben, die von den Stimmberechtigten an der Urne oder an der Gemeindeversammlung beschlossen worden sind, sofern eine Kreditüberschreitung vorliegt.
Andernfalls genehmigt der Gemeinderat die Kreditabrechnung.
Gegenüber dem an der Urne bewilligten Kredit von insgesamt 2,4 Millionen Franken liegt beim Projekt Umbau Werkhof RFT eine geringfügige Kreditüberschreitung von 48'707,79 Franken vor.
Infolge dessen ist die Abrechnung der Gemeindeversammlung vorzulegen.