Regierungsrat genehmigt Teilrevision der Ortsplanung Wolhusen
Der Regierungsrat hat die von den Stimmberechtigten an der Urnenabstimmung vom 24. November 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung genehmigt.
![Das Gemeindehaus Wolhusen.](https://c.nau.ch/i/WDpmJ/900/das-gemeindehaus-wolhusen.jpg)
Wie die Gemeinde Wolhusen schreibt, war sie im Jahre 2019 eine der ersten Luzerner Gemeinden, deren Ortsplanung nach dem neuen Planungs- und Baugesetz (PBG) genehmigt wurde.
Erste Erkenntnisse aus der Praxis haben nun gezeigt, dass verschiedene Anpassungen und Präzisierungen notwendig sind.
An der Urnenabstimmung vom 24. November 2024 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Wolhusen deshalb Änderungen des Zonenplans in den Gebieten Hackerüti, Steinhuserberg, Stampfigraben, Weidring, Hiltenberg, Zilefeldlöchli, Entlebucherstrasse, Hinder Kommetsrüti, Gütsch und Bahnhof sowie Änderungen des Teilzonenplans Gewässerraum und des Bau- und Zonenreglements beschlossen.
Alle Anpassungen sind recht- und zweckmässig und stimmen mit dem übergeordneten Recht überein, weshalb sie der Regierungsrat genehmigt.