Pfäfers: Fahrzeuge dürfen den Winterdienst nicht behindern
Wie die Gemeinde Pfäfers berichtet, sind Fahrzeuge in Zeiten von Schneefällen nicht auf öffentlichen Strassen zu parken.

Die Schneeräumung durch die Winterdienst-Equipen sollte nicht behindert werden.
Gestützt auf das Strassengesetz und Strassenverkehrsgesetz erinnert die Gemeinde Pfäfers ihre Einwohner daran, dass sämtliche an Strassenrändern und auf Ausstellplätzen gelagerten Materialien zu entfernen sind und das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen vor und während den Schneefällen zu unterlassen ist.
Das Ablagern von Schnee aus privaten Einfahrten und Vorplätzen auf öffentlichen Strassen ist verboten.
Fahrzeuge, die an ihrem Standort die Schneeräumung erschweren oder behindern, werden auf Kosten des Halters entfernt.
Keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen
Für Schäden, welche durch Nichtbeachten dieser Anweisungen verursacht werden, lehnt die politische Gemeinde jegliche Haftung ab.
Fehlbare Fahrzeuglenker oder -halter werden gemäss Strassengesetz bestraft.
Anlagen in Gärten wie beispielsweise Gewächshäuser, Brunnen, Pergolen, Tische und Bänke sind während des Winters zu entfernen oder so zu schützen, dass sie durch die Schneeräumung (durch pflügen, fräsen und salzen) nicht beschädigt werden.
Die Gemeinde lehnt ansonsten jede Haftung für Schäden ab.
Hydranten müssen zugänglich und sichtbar sein
Die Hydranten müssen auch im Winter sichtbar und für einen allfälligen Löscheinsatz zugänglich sein.
Es ist nicht erlaubt Schneedepots um die Hydranten zu erstellen.