Die Blaue Zone in Uzwil wird erweitert

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Flawil,

Wie die Gemeinde Uzwil mitteilt, publizierte die Kantonspolizei die erforderlichen Anordnungen, um in Uzwiler Quartieren die erweiterte blaue Zone einzuführen.

Gemeindehaus Uzwil.
Gemeindehaus Uzwil. - Nau.ch / Simone Imhof

Bei Begegnungen mit der Bevölkerung wurde oft der Wunsch angebracht, dass die Gemeinde das Parkieren in den Quartieren regelt und kontrolliert.

Das Fahrzeuge tagelang irgendwo im Quartier abgestellt werden – und damit für Besucher keine Plätze mehr zur Verfügung stehen – wurde als störend empfunden. Auch, dass teilweise lieber gratis auf öffentlichem Grund parkiert wird, als einen Platz in der Tiefgarage oder einen Aussenplatz zu mieten, stoss auf Unverständnis.

Und bemängelt wurde auch, dass teilweise an allen möglichen und unmöglichen Orten auf der Strasse parkiert wird, wie zum Beispiel in Kreuzungs- oder unübersichtlichen Kurvenbereichen.

Die Möglichkeit einer erweiterten Blauen Zone wurde deshalb von der Bevölkerung positiv aufgenommen.

Anwohnende privilegiert

Mit dem Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund hat die Gemeinde die Rechtsgrundlage geschaffen, das Instrument der Erweiterten Blauen Zone einzuführen.

Wie sieht die Umsetzung aus? In den Quartieren werden dort Parkplätze markiert, wo das aufgrund der strassenverkehrsrechtlichen Bestimmungen möglich ist.

Sie werden als Blaue Zone signalisiert, Anwohner der jeweiligen Quartiere können eine Parkkarte lösen und damit länger dort parkieren, als das mit der Parkscheibe möglich wäre.

Die Kosten

Weiterhin gratis bleibt, mit der Parkscheibe in der Blauen Zone für die erlaubte Parkzeit zu parkieren.

Anwohner können ergänzend Bewilligungen lösen, um länger parkieren zu können. Sie kosten 50 Franken pro Monat, das Jahresabo kostet 500 Franken.

Der Tagestarif ist acht Franken

Besucher können für acht Franken am Tag ihr Auto abstellen. Für Gewerbetreibende gibt’s spezielle Pool-Lösungen. Und wie löst man?

Um in der erweiterten Blauen Zone länger als mit der Parkscheibe zu parkieren, braucht man einen Parkingpay-Account.

Dort kann das Autokennzeichen hinterlegt werden. Die Details dazu erscheinen dann im Uzwiler Blatt rechtzeitig vor der Umsetzung.

Die Kantonspolizei hat die erforderlichen Anordnungen verfügt

Im Frühjahr 2022 schickte der Gemeinderat unter anderem die Sektorenpläne der Erweiterten Blauen Zone und die vorgesehenen Tarife in die Vernehmlassung bei der Bevölkerung.

Daraus ergaben sich geringfügige Anpassungen in einzelnen Sektoren.

Und jetzt, nachdem mit dem Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund die Rechtsgrundlage dafür besteht, soll das Vorhaben umgesetzt werden.

Die Kantonspolizei hat dafür die erforderlichen Anordnungen verfügt und im Amtsblatt publiziert. Die rechtsverbindliche Publikation findet sich auf der Publikatkionsplattform.

Wie gehts weiter?

Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist gehts an die Umsetzung.

Läuft alles rund, werden die Markierungen und Signalisationen in den Quartieren im Herbst angebracht.

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