Fahrplan für Erneuerungswahlen in Oberuzwil ist festgelegt
Wie die Gemeinde Oberuzwil schreibt, stehen im Herbst Erneuerungswahlen für die Gemeindebehörden an. Der Gemeinderat hat den Fahrplan der Wahlen genehmigt.

Die Amtsdauer 2021 bis 2024 geht in einigen Monaten zu Ende. Am Sonntag, 22. September 2024, werden die Karten neu gemischt respektive für weitere vier Jahre erneuert.
Die Erneuerungswahlen finden gleichzeitig mit einem eidgenössischen Abstimmungstermin statt.
Der Gemeindepräsident, der Schulratspräsident, die Mitglieder des Gemeinde- und des Schulrates, die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission (GPK), die Verwaltungsratsmitglieder sowie die GPK-Mitglieder der Wasserkorporation werden für vier Jahre gewählt.
Rücktritte
Welche Behördenmitglieder sich weiterhin für ein Amt zur Verfügung stellen und wer zurücktreten wird, ist zurzeit noch offen.
Die aktuell gewählten Mitglieder haben bis am 15. März 2024 Zeit, einen allfälligen Rücktritt bekannt zu geben.
Im Mitteilungsblatt vom 5. April 2024 werden diese dann publiziert.
Kandidatenvorschläge
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang müssen bis am Donnerstag, 4. Juli 2024, 17 Uhr bei der Gemeinderatskanzlei, die für die gesamte Koordination der Erneuerungswahlen zuständig ist, eingereicht werden.
Das Datum des Poststempels genügt nicht. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet werden. Diese Unterschriften werden anschliessend geprüft.
Zudem müssen die Kandidierenden eine entsprechende Zustimmungserklärung unterschreiben und abgeben.
Die beiden Formulare «Wahlvorschläge» und «Zustimmungserklärung» können ab April 2024 bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden. Sie sind dann auch auf der Webseite aufgeschaltet.
Zweiter Wahlgang
Sofern eine Kandidatin oder ein Kandidat das absolute Mehr nicht erreichen sollte, findet am Sonntag, 24. November 2024, ein zweiter Wahlgang statt.
Allfällige Wahlvorschläge müssen in diesem Fall bis spätestens am Montag, 30. September 2024, 17 Uhr bei der Gemeinderatskanzlei eingereicht werden.
Stille Wahl
Für Gemeindebehörden ist im zweiten Wahlgang eine stille Wahl möglich.
Die stille Wahl kommt dann zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Kandidaten der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht.
Der Kandidat oder die Kandidatin wird dann automatisch in ihr Amt gewählt.
Amtsdauer 2021 bis 2024 – Rücktritte Behördenmitglieder
Am 31. Dezember 2024 endet die vierjährige Amtsdauer für Behörden und Amtsträger.
Alle Behördenmitglieder werden eingeladen, der Gemeinderatskanzlei bis spätestens 15. März 2024 einen allfälligen Rücktritt bekannt zu geben.
Den Behördenmitgliedern und Amtsinhabern, welche sich für eine weitere Amtsdauer zur Verfügung stellen, dankt die Gemeinde schon heute für ihre Unterstützung.