Nach Entscheid: Das Marktplatz-Projekt in Flawil wird umgesetzt
Das Departement des Innern hat den Antrag auf Erlass einer vorsorglichen Massnahme im Zusammenhang mit der Marktplatz-Initiative abgelehnt.

Wie die Gemeinde Flawil schreibt, wurde im Rekursverfahren vor dem Departement des Innern durch den Rekurrenten beantragt, dem Gemeinderat für die Dauer des Verfahrens zu verbieten, weitere Vergabe-, Planungs- und Abbruch- sowie Bauarbeiten auszuführen.
Das Departement hat mittels Zwischenverfügung vom 6. März 2025 den Antrag auf diese vorsorgliche Massnahme abgelehnt. Somit können die weiteren Schritte beim Marktplatz-Projekt wie geplant weitergeführt werden.
Marktplatz-Initiative fällt nicht in Zuständigkeit der Bürgerschaft
Der Gemeinderat hat mittels Feststellungsverfügung das Initiativbegehren «Urnenabstimmung über das 10-Millionen-Marktplatz-Projekt» («Marktplatz-Initiative») als unzulässig erklärt unter anderem, weil das Initiativbegehren nach Einschätzung des Gemeinderates nicht in die Zuständigkeit der Bürgerschaft fällt und den Anforderungen an die Bestimmtheit nicht genügt.
Gegen den Entscheid des Gemeinderates wurde beim Departement des Innern Rekurs erhoben. Gleichzeitig hat der Rekurrent den Antrag auf Erlass einer vorsorglichen Massnahme gestellt.
So sei dem Gemeinderat vorsorglich für die Dauer des Verfahrens zu verbieten, weitere Vergabe-, Planungs- und Abbruch- sowie Bauarbeiten (einschliesslich Baumfällungen) betreffend das Marktplatz-Projekt auszuführen beziehungsweise ausführen zu lassen.
Kein vorsorglicher Ausführungsstopp
Mit Entscheid (Zwischenverfügung) vom 6. März 2025 des Departements des Innern wird der Antrag auf Erlass einer vorsorglichen Massnahme abgelehnt. Das Departement des Innern zieht in Erwägung, dass weder die Anmeldung noch die Einreichung oder die Feststellung des Zustandekommens eines Initiativbegehrens aufschiebende Wirkung gegenüber geltenden Erlassen und Beschlüssen hat.
Es wäre mit demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar, wenn rechtmässig ergangene Erlasse und Beschlüsse nur deshalb nicht vollzogen werden könnten, weil sich eine Minderheit der Bürgerinnen und Bürger dem mit einer Initiative entgegenstellt.
Weiter stellt das Departement in der Zwischenverfügung vom 6. März 2025 fest, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Initiative noch nicht zustande gekommen ist bzw. die Rechtmässigkeit des Initiativbegehrens im Streit liegt. Der Entscheid vom 6. März 2025 ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Verwaltungsgericht angefochten werden.
Das Rekursverfahren gegen den Entscheid des Gemeinderates vom 10. Januar 2025 betreffend Unzulässigkeitserklärung des Initiativbegehrens ist nach wie vor beim Departement des Innern hängig. Der Schriftenwechsel ist noch nicht abgeschlossen. Wann das Departement des Innern in der Hauptsache entscheiden wird, kann derzeit noch nicht gesagt werden.
Marktplatz-Projekt wird umgesetzt
Der Gemeinderat sieht sich im bisherigen Vorgehen, das von der Bürgerschaft genehmigte Marktplatz-Projekt umzusetzen, bestätigt. Der Baustart ist von langer Hand geplant und wurde bereits vor gut einem Jahr kommuniziert.
Nach dem Abbruch des alten Feuerwehrdepots und der Fällung der Bäume kann mit dem Aushub der Baugrube begonnen werden. Nach dem Aushub starten voraussichtlich im August die Baumeisterarbeiten.
Der aktuelle Zeitplan sieht eine Fertigstellung des neugestalteten Marktplatzes bis Herbst 2026 vor.