Oberuzwil empfiehlt: Vorläufige Steuerrechnungen 2024 prüfen
Wie die Gemeinde Oberuzwil mitteilt, wird empfohlen, die provisorischen Steuerrechnungen für 2024 zu prüfen und eventuell nötige Anpassungen online zu melden.

In diesen Tagen werden die vorläufige Steuerrechnung für die Kantons- und Gemeindesteuern 2024 und für die Direkte Bundessteuer 2023 versandt.
Das Steueramt empfiehlt, die provisorischen Rechnungen zu prüfen.
Auch wenn es sich um eine vorläufige Rechnung handelt, muss der geschuldete Betrag im laufenden Jahr beglichen werden.
Eine möglichst frühe Gesamt- oder Ratenzahlung lohnt sich, da jede Zahlung ab Zahlungseingang zugunsten der Steuerpflichtigen bis zur definitiven Schlussrechnung verzinst wird.
Online-Anpassung der vorläufigen Steuerrechnungen möglich
Umgekehrt wird für den Steuerbetrag der Schlussrechnung zulasten der Steuerpflichtigen ein Zins erhoben. Der Zinssatz beträgt ab 1. Januar 2024 neu ein Prozent.
Entspricht die provisorische Rechnung nicht den momentanen finanziellen Verhältnissen, kann auf der Webseite des kantonalen Steueramtes im E-Portal via E-Konto die vorläufige Rechnung online angepasst werden.
Können die vorgegebenen Zahlungstermine nicht eingehalten werden, besteht im E-Portal via E-Konto die Möglichkeit, Ratenzahlungen zu vereinbaren oder den aktuellen Kontoauszug einzusehen.
E-Filing: Vollelektronische Steuererklärung
Ebenfalls in diesen Tagen werden die Steuererklärungsformulare 2023 versandt.
Bereits seit zwei Jahren kann die Steuererklärung inklusive allen Beilagen mit dem Steuerdeklarationsprogramm E-Taxes vollständig digital eingereicht werden.
Der Ausdruck von Formularen und die Unterzeichnung sind bei einer vollständigen digitalen Einreichung nicht mehr notwendig.
E-Filing ermöglicht die papierlose Einreichung der Steuererklärung.
Digitale Übermittlung von Steuerunterlagen mit der App «oBeam»
Mit der App «oBeam» per Handy oder direkt mit dem Steuerdeklarationsprogramm können die Beilagen hochgeladen und zusammen mit den Deklarationsdaten sicher digital übermittelt werden.
Ausführliche Informationen zum E-Filing stehen den Steuerpflichtigen auf der Webseite des kantonalen Steueramtes zur Verfügung.
Das Steueramt bittet die Steuerpflichtigen, die Möglichkeit von E-Filing zu nutzen.
Gleichzeitig wird ein aktiver Beitrag zur Digitalisierung im Steuerwesen und für die Umwelt geleistet.
Fristverlängerungen für Steuererklärung online beantragbar
Die elektronische Einreichung mit der E-Taxes-Quittung ist weiterhin möglich.
In diesem Fall muss die E-Taxes-Quittung wie bisher unterzeichnet und zusammen mit den Belegen auf Papier eingereicht werden.
Fristverlängerungen zur Einreichung der Steuererklärung können online über die Webseite des kantonalen Steueramtes oder über den aufgedruckten QR-Code auf der Steuererklärung beantragt werden.
Livechat zu Steuerfragen
Auch in diesem Jahr stehen Steuerfachleute zur Verfügung, die Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung online beantworten.
Auf der Webseite des kantonalen Steueramtes oder Machs-eifach besteht die Möglichkeit, via Chat mit Steuerfachleuten in Kontakt zu treten.
Dieser Online-Chat ist werktags von 8 bis 21 Uhr erreichbar.