Die Thurgauer Staatsanwaltschaft hat einen Bauleiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe und zu einer Busse verurteilt. Gegen ihn war nach dem Tod eines 29-jährigen Arbeiters ermittelt worden, der beim Einsturz einer Fassadenmauer verschüttetet wurde.
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Ein Auto der Kantonspolizei Thurgau. (Symbolbild) - Keystone
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Das Unglück geschah im Oktober 2017 in Frauenfeld bei Aushubarbeiten für eine Sickerleitung. Dabei rutschte das Fundament der Fassadenmauer des ehemaligen Restaurants Obstgarten sowie die ganze Südfassade des Gebäudes in den Aushubgraben ab.

Darin habe sich ein 29-jähriger Portugiese befunden, der von den herabstürzenden Gebäudeteilen tödlich verletzt wurde, teilte die Thurgauer Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

Nach umfangreichen Untersuchungen mit Gutachten von Sachverständigen und zahlreiche Befragungen wurde der verantwortliche Bauführer angeklagt und am 21. Oktober mit einem inzwischen rechtskräftigen Strafbefehl verurteilt. Wegen fahrlässiger Tötung erhielt er eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 230 Franken sowie eine Busse von 1000 Franken.

Bei der Strafzumessung sei berücksichtigt worden, dass der Bauleiter der Familie des Opfers Wiedergutmachung geleistet habe, heisst es in der Mitteilung. Die Untersuchungen gegen vier weitere Beschuldigte wurden «mangels anklagebegründender Beweis- und Rechtslage» eingestellt.

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