Frauenfeld: Anklage wegen Wahlfälschung
Die Stadt Frauenfeld nimmt Kenntnis, dass der Generalstaatsanwalt mit den Wahlen vom März 2020 nun Anklage wegen qualifizierter Wahlfälschung erhoben hat.
Sobald der Stadtrat Einsicht in die Anklageschrift erhalten hat, wird er prüfen, ob es weiteren Handlungsbedarf für die Organisation und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen gibt.
Entschuldigung vom Stadtrat
Der Stadtrat entschuldigt sich nochmals im Namen des Wahlbüros in aller Form bei der Bevölkerung von Frauenfeld und des Kantons sowie bei den Direktbetroffenen für die damaligen Vorkommnisse.
Ob der damalige Stadtschreiber so gehandelt hat, wie es ihm seitens des Generalstaatsanwalts vorgeworfen wird, wird ein Gericht zu prüfen haben. Der Stadtrat hatte bisher keine Anhaltspunkte, dass es sich so zugetragen hat. Solange die Anklagepunkte nicht rechtskräftig durch ein Gericht bestätigt werden, gilt für den ehemaligen Stadtschreiber weiterhin die Unschuldsvermutung.
Der Stadtrat hatte keinen Grund, an der Unschuld des Stadtschreibers zu zweifeln, zumal dieser den Stadtrat jeweils zeitnah über bevorstehende Einvernahmen – zunächst als Auskunftsperson, dann als Beschuldigter − informierte und dabei stets seine Unschuld beteuerte. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im August 2020 erfolgte auf Antrag des Stadtschreibers, der damit der Stadt eine absehbar länger dauernde Belastung ersparen und den Weg für eine rasche Neubesetzung der Stelle ebnen wollte.
Die Auflösung samt Freistellung erfolgte über eine Aufhebungsvereinbarung, welche berücksichtigte, dass der Stadtschreiber nach 12 Jahren Tätigkeit bei der Stadt bereits eine berufliche Änderung ins Auge gefasst hatte, der Zeitpunkt hierfür jedoch noch offen war. Die Vereinbarung hatte auch den Zweck, sich unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte auf die nächsten Ziele und Schritte konzentrieren zu können.
Bereits 2020 Bericht über Verbesserungsmassnahmen
Vor dem Hintergrund der Strafuntersuchung im Zusammenhang mit der Wahlfälschung hat das Wahlbüro Frauenfeld bereits im April 2020 einen Bericht über Verbesserungsmassnahmen bei der Ergebnisermittlung bei Wahlen und Abstimmungen in Auftrag gegeben und im Juni veröffentlicht. Der Bericht wurde in Zusammenarbeit mit Prof. em. Dr. Silvano Moeckli verfasst. Herr Moeckli verfügt über eine 25-jährige Erfahrung als internationaler Wahlbeobachter der UNO, der OSZE und des Europarates.
Die im Bericht vom Juni 2020 vorgeschlagenen Massnahmen wurden, soweit sie in der Kompetenz der Stadt liegen, an den seit letztem Sommer durchgeführten Abstimmungen und Wahlen umgesetzt. So wird der Zugang zum Grossen Bürgersaal als Auszählungsort neu durch Sicherheitspersonal überwacht und von Mitgliedern des Wahlbüros ausserhalb des Grossen Bürgersaals deponierte Taschen, Jacken, Wertsachen, Handys etc. werden bewacht. Auch werden besondere Ereignisse neu protokolliert. Es wird dem Grundsatz «Sorgfalt vor Tempo» nachgelebt und die Resultate werden jeweils am Schluss vor der Übermittlung nochmals plausibilisiert.