Hemishofen ruft Grundeigentümer zum Pflanzenrückschnitt auf
Wie die Gemeinde Hemishofen mitteilt, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen gebeten, bis 31. Mai 2023 die Bepflanzung ordnungsgemäss zu kürzen.
Gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 des Strassengesetzes und Paragraf 15 der Strassenverordnung vom 23. Dezember 1980 ersucht die Gemeinde die Grundeigentümer, die auf das öffentliche Strassen- und Weggebiet übergreifenden Äste und Pflanzungen jeder Art, sofern sie schädigend oder verkehrsstörend wirken, bis am 31. Mai 2023 auf das gesetzliche Mass zurückzuschneiden.
Weder die öffentliche Beleuchtung noch die Verkehrssicherheit dürfen beeinträchtigt werden.
Rückschnitt auf Kosten des Grundeigentümers
Verkehrssignale, Strassenbenennungstafeln, Hydranten sowie Schilder dürfen nicht verdeckt sein.
Der Grundeigentümer hat ausserdem die Verkehrsflächen von heruntergefallenen Reisig und Blattwerk zu reinigen.
Bei Nichtbefolgen dieses Aufrufes veranlasst der Gemeinderat das Zurückschneiden auf Kosten des Grundeigentümers.