Keine Baubewilligung für neue Mobilfunkanlage am Buchenweg

Gemeinde Steckborn
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Frauenfeld,

Der Stadtrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 1. Juli 2019 das Gesuch der Salt Mobile SA für den Bau einer neuen Mobilfunkanlage am Buchenweg 1 abgewiesen

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Symbolbild - Gemeinde Sempach

Der Stadtrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 1. Juli 2019 das Gesuch der Salt Mobile SA für den Bau einer neuen Mobilfunkanlage am Buchenweg 1 abgewiesen. Nachdem das erste Baugesuch im Mai 2018 wegen Mängeln abgelehnt wurde, erfüllte das neue Gesuch die bundesrechtlichen Anforderungen an den Umwelt- und insbesondere den Strahlenschutz. Dennoch war das Gesuch aufgrund einer umfassenden Abwägung aller auf dem Spiel stehenden Interessen letztlich abzuweisen. Im Mai 2018 hatte der Stadtrat ein erstes Gesuch der Salt Mobile SA für den Bau einer neuen Mobilfunkanlage der 5. Generation (5G) auf dem Mehrfamilienhaus am Buchenweg 1 in Steckborn abgewiesen. Dies, weil das damalige Gesuch die Anforderungen der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) nicht erfüllte. Die Mobilfunkanbieterin reichte darauf ein überarbeitetes Baugesuch ein. Während der öffentlichen Auflage gingen Einsprachen von rund 800 Steckbornerinnen und Steckborner gegen den Bau der neuen Mobilfunkantenne ein. Die Einsprachen wurden dabei unter anderem mit grundsätzlichen Bedenken betreffend gesundheitliche Risiken der Mobilfunkstrahlung für die Bevölkerung, Befürchtungen von neuen oder weitergehenden Gesundheitsrisiken aufgrund der Einführung des neuen Mobilfunkstandards der 5. Generation (5G), insbesondere auch für die im unmittelbar benachbarten Doppel-Kindergarten und dem nahegelegenen Hub-Schulhaus, mit der Unvereinbarkeit der Antennenanlage mit dem besonders schützenswerten Steckborner Ortsbild, mit möglichen Störungen von bestehenden öffentlichen und privaten elektrischen und elektronischen Anlagen durch die erzeugten elektromagnetischen Felder sowie auch mit erwarteten Wertminderungen von Liegenschaften begründet. Diverse Einsprecher stellten zudem den Bedarf nach weiteren Mobilfunksendern grundsätzlich in Frage. Der Stadtrat hat das aktuelle Baugesuch anlässlich seiner Sitzung vom 1. Juli 2019 eingehend beraten. In Übereinstimmung mit dem Entscheid des kantonalen Amts für Umwelt vom 3. Juni 2019 anerkennt er, dass das verbesserte Projekt nun sämtliche vom Bund festgelegten Anforderungen an den Umwelt- und insbesondere den Immissionsschutz vor nichtionisierender Strahlung einhält. Bei einer vertieften Gesamtbetrachtung aller Aspekte und einer umfassenden Abwägung aller auf dem Spiel stehenden öffentlichen und privaten Interessen war das Projekt letztlich dennoch negativ zu beurteilen. Dabei gewichtete der Stadtrat den Schutz der hohen Anzahl der potentiell betroffenen Einwohner vor Beeinträchtigungen sowie vor ideellen Imissionen und den Landschafts- und Ortsbildes höher als die privaten Interessen der Mobilfunkbetreiberin.

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