Konzeptauftrag Arealentwicklung Schützengraben
Für die anstehende Planung der Arealentwicklung Schützengraben wurden vom Stadtrat verbindliche Planungsparameter beschlossen.
Für die Parzelle Nr. 106 zwischen Schützengraben und Augustinergasse bestehen konkrete Bebauungsabsichten. Für die anstehende Planung wurden vom Stadtrat Steckborn verbindliche Planungsparameter beschlossen. Elementarer Bestandteil dieser Parameter ist die Durchführung eines Wettbewerbes als Basis für den nachfolgenden Erlass eines Gestaltungsplanes.
Die bislang unbebaute Parzelle Nr. 106 – eingebunden zwischen Schützengraben und Augustinergasse – liegt innerhalb der Stadtmauern der historischen Altstadt und ist lediglich durch einen schmalen Korridor an die Augustinergasse angebunden. Die BFW Liegenschaften AG, Frauenfeld, als Eigentümerin des Grundstücks hat gegenüber der Gemeinde konkrete Bebauungsabsichten geäussert.
Gemäss den Bestimmungen des Baureglements Steckborn bestimmt der Stadtrat für unüberbaute oder nur teilweise überbaute Grundstücke unter Beizug anerkannter Fachleute die zulässige Bauweise, Masse und Gestaltung solange von Fall zu Fall, als kein Gestaltungsplan vorliegt. Die Ausnützung wird in dieser Zone durch Bau- und Gestaltungsvorschriften ersetzt.
Aufgrund der geringen Regeldichte in der Kernzone sowie der teilweise fehlenden Baureife der Parzelle Nr. 106 hinsichtlich der nur ungenügenden Erschliessung via Augustinergasse und zur rechtsverbindlichen Festsetzung der Planungsparameter ist der Erlass eines Gestaltungsplanes aus Sicht des Stadtrates unerlässlich. Als Basis für den Erlass eines Gestaltungsplans wurde vom Stadtrat die Durchführung eines Wettbewerbes zwingend vorgegeben.
Der Konzeptauftrag soll eine spezifisch auf den Ort ausgerichtete, städtebauliche Entwicklung aufzeigen und Auskunft über die Gesamtwirkung sowie die freiräumlichen und gestalterischen Aspekte geben. Zur Teilnahme am Konzeptauftrag eingeladen sind 5 Architekturbüros aus der Ostschweiz; die Schlusspräsentation der Beiträge ist für den 31.10.2019 vorgesehen.
Das Beurteilungsgremium setzt sich zusammen aus unabhängigen Architekten und Stadtplanern, aus Vertretern der Grundeigentümerin, der Politischen Gemeinde Steckborn, der Stiftung Ortsbild Steckborn, der Denkmalpflege Thurgau sowie einer Vertreterin des Quartiervereins Steckborn. Die Gemeinde als Mit-Veranstalterin / -Auftraggeberin an dieser Planungsaufgabe an einzigartiger Lage innerhalb der historischen Altstadt von Steckborn hat ein vitales Interesse an einem städtebaulich bestmöglichen Gesamtbebauungskonzept und sieht sich diesbezüglich in der Verantwortung.
Die Planung ist so auszurichten, dass die Möglichkeit einer etappenweisen Umsetzung einer zukünftigen Bebauung und Erschliessung gewährleistet ist. Die Funktionalität des Werkhofes darf dabei nicht beeinträchtigt werden, solange dieser am heutigen Standort bestehen bleibt.