Siegershausen/Matzingen TG: Zwei Gasgrill in Brand geraten

Am Samstagnachmittag, 27. Februar, kam es in Siegershausen und Matzingen zu Grillbränden, verletzt wurde niemand.

Kantonspolizei Thurgau
Ein Fahrzeug der Kantonspolizei Thurgau. (Archivbild) - Kantonspolizei Thurgau

Gegen 14.30 Uhr geriet in Siegershausen ein Gasgrill nach der Inbetriebnahme in Brand und konnte vor dem Eintreffen der Feuerwehr Kemmental durch die Betroffenen selbst gelöscht werden. Es kam weder zu Personen- noch zu Sachschaden.

Wenige Minuten später wurde die Kantonale Notrufzentrale über den Brand eines Gasgrills in Matzingen alarmiert. Die Feuerwehr Matzingen war rasch vor Ort und konnte den Brand löschen. Es wurde niemand verletzt.

Kantonspolizei Thurgau gibt Tipps

Die Kantonspolizei Thurgau geht in beiden Fällen von einer technischen Ursache aus und ruft in Erinnerung:

– Prüfen Sie nach der Winterpause den Gasgrill vor der Inbetriebnahme auf den Zustand von Dichtungen, Leitungen und Druckregler (z.B. mit Seifenwasser). Ersetzen Sie diese Bestandteile bei Anzeichen auf Verschleiss frühzeitig.

– Die Gasflasche so platzieren, dass das Ventil im Notfall rasch zugedreht werden kann.

– Das Ventil muss für den Gebrauch des Grills nicht vollständig aufgedreht werden.

– Bei Gasgeruch während des Betriebs sofort das Ventil zudrehen.

– Achten Sie auf genügend Sicherheitsabstand zu Fassaden oder brennbaren Materialien.

– Grill nur im Freien verwenden und Kinder fern halten (Verbrennungsgefahr).

– Drehen Sie das Gasventil nach dem Gebrauch des Grills ganz zu.

– Im Brandfall wenn möglich das Ventil sofort zudrehen und somit Gaszufuhr stoppen (platzieren Sie feuerfeste Handschuhe in der Nähe).

– Bei einem Fettbrand nicht mit Wasser löschen. Drehen Sie das Gas ab, nötigenfalls können eine Löschdecke oder Feuerlöscher der Kategorie B / F eingesetzt werden.

– Kombinieren Sie keine ausländischen Druckreglersysteme mit Schweizer Gasflaschen- es besteht akute Brandgefahr!

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