Thundorf: Weiteres Vorgehen der Ortsplanungsrevision
Wie die Gemeinde Thundorf informiert, wird über die Gesamtrevision der Ortsplanung und das Thema Windenergie separat abgestimmt.
Die Thundorfer Stimmberechtigten haben entschieden, über die Gesamtrevision der Ortsplanung und das Thema Windenergie separat abzustimmen.
Deshalb wird nun die Rahmennutzungsplanung überarbeitet. Dabei werden alle Inhalte betreffend Windenergieprojekt aus den Dokumenten entfernt.
Neu wird gemäss Auftrag des Stimmvolkes einzig die geforderte Abstandsvorschrift zu Windenergieanlagen von 850 Meter ins Baureglement aufgenommen.
Der Gemeinderat wird zeitnah die Mitwirkungseingaben zur Revision der Ortsplanung (Zonenplan und Baureglement) beantworten.
Öffentliche Bekanntmachung der kommunalen Richtplanung
Es werden alle Eingaben beantwortet, die zu Themen eingegangen sind, die nicht das Windenergieprojekt betreffen.
Ob und in welcher Form das Windenergieprojekt weiterverfolgt wird, ist noch in Abklärung mit dem Projektverfasser EKZ.
Die Planungsinstrumente der Gesamtrevision (kommunale Richtplanung, Zonenplan, Baureglement) werden aufgrund der Mitwirkungseingaben sowie der kantonalen Vorprüfung überarbeitet.
Die nächsten Schritte sind die öffentliche Bekanntmachung der kommunalen Richtplanung (gemäss § 28 PBG) sowie die öffentliche Auflage der Rahmennutzungsplanung (Zonenplan, Baureglement) (gemäss § 29 ff PBG).