Die Gemeinde Wittnau erfasst die leer stehenden Wohnungen
Wie die Gemeinde Wittnau mitteilt, sind die Liegenschaftseigentümer aufgerufen, bis spätestens 31. Mai 2023 ihre leeren Wohnungen der Verwaltung zu melden.
Das Bundesamt für Statistik beauftragt die Gemeinden und Kantone jährlich mit einer Zählung der leer stehenden Wohnungen per 1. Juni.
Die Zählung dient dazu, die Situation auf dem Wohnungs- und Liegenschaftsmarkt aufzuzeigen. Sie ist ein wichtiger Indikator der Konjunkturlage.
Die Liegenschaftseigentümer und die Liegenschaftsverwaltungen werden gebeten, ihre Leerwohnungen der Verwaltung Wittnau bis am Mittwoch, 31. Mai 2023, telefonisch oder per E-Mail zu melden.