Strassenraum Eiken: Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern
Das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern entlang von Verkehrsräumen stellt insbesondere in der Vegetationsperiode eine Daueraufgabe dar.
Nur durch einen regelmässigen Rückschnitt können klar definierte Verkehrsräume mit entsprechend guten Übersichtsverhältnissen sowie die Verkehrssicherheit gewährleistet werden.
Die vorgegebene Grösse
Die lichte Höhe für auf die Strasse hinausragende Äste hat 4,5 Meter und über Gehwegen 2,5 Meter zu betragen.
An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss zudem ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 Zentimeter und einer solchen von drei Meter gewährleistet sein.
Verkehrssignale, Hydranten und Strassenlampen sind von überragenden Ästen frei zu schneiden.
Sanfter Rückschnitt jederzeit möglich
Zum Schutz der Vogelwelt soll beachtet werden, dass das Brutgeschäft der Vögel gemäss Artikel 17, Absatz eins, Buchstabe b des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel nicht gestört werden darf.
Während der Brutzeit einheimischer Vögel (zwischen 1. März und 30. September) soll kein Radikalschnitt an Hecken erfolgen.
Bei hohem Anteil an früchtetragenden Heckenarten, die Tieren eine wichtige Nahrungsquelle im Winter bieten, soll der Schnitt erst im Februar/März durchgeführt werden.
Ein sanfter Rückschnitt respektive der Rückschnitt einzelner Äste zur Einhaltung der Sichtzone und des Strassenabstandes mittels manueller Schere sind aber jederzeit möglich.