Strassenanstösser in Eiken müssen ihre Hecken pflegen
Wie die Gemeinde Eiken meldet, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen und Wegen gebeten, für mehr Verkehrssicherheit die Bepflanzung zurückzuschneiden.
Das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern entlang von Verkehrsräumen stellt insbesondere in der Vegetationsperiode eine Daueraufgabe dar.
Nur durch einen regelmässigen Rückschnitt können klar definierte Verkehrsräume mit entsprechend guten Übersichtsverhältnissen sowie die Verkehrssicherheit gewährleistet werden.
Die lichte Höhe für auf die Strasse hinausragende Äste hat 4,50 Meter und über Gehwegen 2,50 Meter zu betragen.
Sicherer Strassenraum durch Baumpflege
An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss zudem ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 Zentimeter und einer solchen von 3 Meter gewährleistet sein.
Verkehrssignale, Hydranten und Strassenlampen sind von überragenden Ästen frei zu schneiden.
Die Gemeinde bittet daher, Bäume und Sträucher vorschriftsgemäss zurückzuschneiden.