Frick fordert zum Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern auf
Die Anwohner von Frick werden dazu aufgefordert, Bäume und Sträucher zurückzuschneiden. Die lichte Höhe von überhängenden Ästen hat über Strassen 4.50 Meter und über Gehwegen 2.50 Meter zu betragen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist wichtig für die Sicherstellung der Zu- und Durchfahrt von Ver- und Entsorgungsdienstleistern.
An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum, zwischen einer Höhe von 80 Zentimeter und einer solchen von 3.00 Meter gewährleistet sein, damit der Verkehr in keiner Weise beeinträchtigt wird. Einzelne Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen. Bei Verkehrssignalen, Hydranten und Strassenlampen müssen die Pflanzen besonders gut zurückgeschnitten werden.
Ab 11. Oktober 2021 wird das Bauamt Kontrollen durchführen und die ins Strassen- und Gehweggebiet hineinwachsenden Hecken und Sträucher sowie überhängende Äste zurückschneiden.