Wittnau fordert Einwohner zum Rückschnitt von Bäumen auf
Wie die Gemeinde Wittnau mitteilt, werden Eigentümer von Grundstücken entlang öffentlicher Strassen gebeten, sämtliche Bäume und Sträucher zurückzuschneiden.
Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.
In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4,50 Metern ab Fahrbahn gemessen, auszuasten.
Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2,50 Meter freigehalten werden.
In Sichtzonen ist ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 Zentimetern und drei Metern zu schaffen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.