Anpassung TFA-Verordnung per 1.1.2021 – Rückzug offene Beschwerde
Innerhalb der Beschwerdefrist ist gegen die befristete Erhöhung der TFA-Ansätze per 1. Januar 2021 eine Beschwerde einer juristischen Person eingegangen.
Innerhalb der Beschwerdefrist ist gegen die befristete Erhöhung der TFA-Ansätze per 1. Januar 2021 eine Beschwerde einer juristischen Person beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental eingegangen. Anlässlich der Instruktionsverhandlung vom 21. August 2020, welche durch die Regierungsstatthalterin geführt wurde, konnten die offenen Fragen geklärt und eine Einigung erzielt werden.
Die Gemeinde sicherte zu, dass die vorliegend angefochtene Änderung der Verordnung zur Erhebung der Tourismusförderungsabgabe per 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2020 befristet ist. Die Beschwerde vom Juli 2020 wurde zurückgezogen und die Änderungen in der TFA-Verordnung (Erhöhung Ansätze um 15%) treten per 1. Januar 2021 in Kraft.
Die Mehreinnahmen aus dem TFA-Erlös (ca. CHF 50'000.00) werden dem Weltcup zugesichert. Weiter wird die eingesetzte Arbeitsgruppe die komplette Überarbeitung der TFA-Rechtsgrundlagen an die Hand nehmen und Ziel ist, dass per 1. Januar 2023 die überarbeiteten Grundlagen in Kraft gesetzt werden können.