Frutigen

Frutigen: Initiativen sollen künftig vors Volk

Der Gemeinderat von Frutigen will Initiativen künftig direkt dem Volk vorlegen und schlägt Anpassungen bei Ausgabenlimiten sowie Nachkrediten vor.

Die Gemeindeverwaltung Frutigen.
Die Gemeindeverwaltung Frutigen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Wie die Gemeinde Frutigen berichtet, werden der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2025 einige Aktualisierungen in der Gemeindeordnung beantragt: So sollen im «Allgemeinen Teil» zwei bisherige Limiten angepasst werden.

Einerseits für wiederkehrende Ausgaben: Aktuell ist die Ausgabenbefugnis für wiederkehrende Ausgaben zehnmal kleiner als für einmalige (bei 200'000 Franken = 20'000 Franken). Mit der beantragten Anpassung auf fünfmal kleiner könnte der Gemeinderat künftig wiederkehrende Ausgaben bis 40'000 Franken in seiner Kompetenz bewilligen, die Gemeindeversammlung bis 200'000 Franken.

Ebenfalls erachtet er seine aktuelle Nachkreditkompetenz zu neuen Ausgaben von maximal 100'000 Franken als nicht mehr zeitgemäss.

Das Muster-Organisationsreglement des Kantons Bern beinhaltet dazu folgenden Wortlaut: «Den Nachkredit beschliesst dasjenige Organ, das für den Gesamtkredit ausgabenberechtigt ist. Beträgt der Nachkredit weniger als zehn Prozent des ursprünglichen Kredits, beschliesst ihn immer der Gemeinderat.» Also ohne Limite.

Initiativen sollen direkt vom Volk entschieden werden

Schliesslich soll der Versammlung der Vorschlag gemacht werden, dass Initiativen in Zukunft immer von der Urnengemeinde beurteilt werden. Initiativen gehören zu den wichtigsten Volksrechten.

Immerhin sind für eine Initiative die Unterschriften von zehn Prozent der Stimmberechtigten erforderlich (= ca. 530 Unterschriften). Entsprechend repräsentativ sollte auch die Beurteilung durch das Stimmvolk sein.

Im Anhang 2 der Gemeindeordnung werden Aktualisierungen im Bereich der ständigen Kommissionen zur Annahme empfohlen sowie im Anhang 5 eine massvolle Anhebung der Behördenentschädigungen.

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