Frutigen

Frutigen: Tempo-30-Gutachten geht befürwortend an den Kanton

Wie die Gemeinde Frutigen mitteilt, wurde das Gutachten für die Einführung von weiteren «Tempo-30-Zonen» vom Gemeinderat an den Kanton zur Genehmigung gegeben.

Die Gemeindeverwaltung Frutigen.
Die Gemeindeverwaltung Frutigen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Das Gutachten für die Einführung von weiteren «Tempo-30-Zonen» zusätzlich zu den bereits bestehenden Tempo-30-Strecken in der Gemeinde Frutigen wurde von der Firma Verkehrsteiner AG, Bern, finalisiert und vom Gemeinderat zuhanden der kantonalen Genehmigung verabschiedet.

Das Gutachten beinhaltet folgende drei Zonen: die Zone Obers Widi, im Perimeter rund und um das Dörfli Kanderbrück, ab Widigasse bis zur Tellenfeldstrasse, die Zone Bahnhof ab den Einmündungen Kantonsstrasse rund um das Schulhaus Widi bis circa Höhe Dreifach-Turnhalle (Beginn Tempo-30-Strecke) sowie die Zone Dorfkern Nord ab den Einmündungen der Kantonsstrasse und Dorfstrasse von der Bräschgengasse über den Bodenweg bis Oberfeldstrasse.

Die neuen Tempolimiten beginnen mit der Aufstellung der Signale

Auf dem Altenweg – Reinischstrasse bis Abzweigung «Gile» wird, wie vom Gemeinderat im Jahr 2018 beschlossen, Tempo 40 gelten, und auf der Rollstrasse besteht künftig ein «Zubringerdienst gestattet».

Die neuen Tempolimiten und Beschränkungen gelten ab dem Aufstellen der entsprechenden Signale.

Zudem sollen sie soweit möglich mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt (Bauherr Kanton Bern) koordiniert werden. Diese Arbeiten beginnen im April 2023.

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