Glarus Nord

Entsorgungs- und Sammelstellenkonzept 2030+ von Glarus Nord

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Glarus,

Der Gemeinderat Glarus Nord hat beschlossen, zum Entsorgungs- und Sammelstellenkonzept 2030+ zusätzliche Abklärungen vorzunehmen.

Glarus Nord. - Gemeinde Glarus Nord

Wie die Gemeinde Glarus Nord mitteilt, haben verschiedene Gründe zum Entscheid geführt, die Behandlung der beiden Rahmenkredite in der Höhe von 3,78 Millionen Franken und 2,775 Millionen Franken für die Schaffung von Kehricht- sowie Quartiersammelstellen auf eine spätere Gemeindeversammlung zu verschieben.

Einerseits nimmt der Gemeinderat die zahlreichen Rückmeldungen der Bevölkerung ernst, welche anlässlich der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 12. Juni 2024 und im Folgenden geäussert wurden.

Andererseits liegen die Ergebnisse der Meinungsumfrage zum Entsorgungs- und Sammelstellenkonzept 2030+ mittlerweile ebenfalls vor.

Die Online-Umfrage lief über die Sommermonate und wurde per Mitte September 2024 abgeschlossen. Insgesamt haben 271 Personen daran teilgenommen.

Ergebnisse der Online-Umfrage liegen vor

Die Auswertung der Online-Umfrage zum Entsorgungs- und Sammelstellenkonzept 2030+ zeigt ein sehr differenziertes Bild: So sind 70,6 Prozent der teilnehmenden Personen mit der Entsorgung und dem Recycling der Gemeinde Glarus Nord zufrieden oder sehr zufrieden.

Lediglich 6,1 Prozent der Personen sind mit der Entsorgung unzufrieden oder sogar sehr unzufrieden.

Die mit dem Konzept beabsichtigte Umstellung beim Hauskehricht von der Strassensammlung zum Entsorgungssystem mit Kehricht- und Quartiersammelstellen wird indes von etwa gleich vielen Personen befürwortet (37,9 Prozent) und abgelehnt (34,6 Prozent).

Gleichzeitig begrüssen rund 25.5 Prozent die Schaffung einer neuen Hauptsammelstelle, während sich elf Prozent der Umfrageteilnehmer eine solche zumindest vorstellen können. Gleichzeitig lehnen 52,8 Prozent der teilnehmenden Personen die Errichtung einer zentralen Hauptsammelstelle ab.

Umsetzung Rückweisungsantrag Werkhof wird geprüft

Der Gemeinderat erachtet den Zeitpunkt zur Behandlung der beiden Rahmenkredite in Anbetracht der Ausgangslage zum jetzigen Zeitpunkt als politisch nicht reif.

Dies auch dahingehend, da die Stimmberechtigten an der zweiten ordentlichen Gemeindeversammlung vom 7. November 2023 im Zusammenhang mit der Genehmigung des Projektierungskredits für den zentralen Werkhof zudem einen Rückweisungsantrag angenommen hatten.

Dieser Rückweisungsantrag sieht vor, dass eine breit abgestützte Arbeitsgruppe zum Entsorgungskonzept zu bilden sei und dieses Konzept gemeinsam mit der Werkhofplanung den Stimmberechtigten zur Abstimmung vorgelegt werden soll.

Es muss im weiteren Prozess folglich auch geprüft werden, ob diese beiden Geschäfte thematisch miteinander verbunden sind. Dies soll zeitnah an die Hand genommen werden.

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