Kanton Glarus: Vorsicht vor «Schockanrufen» und Betrügern
In den vergangenen Tagen kam es im Kanton Glarus erneut zu mehreren «Schockanrufen». Die Kantonspolizei mahnt zur Vorsicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Glarus kam es in den vergangen Tagen mehreren Meldungen von «Schockanrufen».
- Die Betrüger versuchen durch Unfallgeschichten am Telefon Wertgegenstände zu erbeuten.
Bei der Kantonspolizei Glarus gingen in den vergangenen Tagen mehrere Meldungen aus Näfels, Mollis und Luchsingen wegen «Schockanrufen» ein.
Mit sogenannten «Schockanrufen» täuschen Telefonbetrüger eine Notfallsituation vor. Sie beunruhigen die Angerufenen mit einer Unfallgeschichte und erklären, dass eine nahestehende Person den Unfall verursacht oder diesen erlitten hat.
Sie geben an, von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder auch von einem Spital zu sein. Die Person am Telefon schildert, dass beispielsweise die Tochter einen schweren Unfall erlitten oder diesen verursacht habe.
Die Betrüger setzten bewusst auf Schockmoment
Nun sei Hilfe dringend erforderlich. Sie sollen Geld oder andere Wertsachen bereitstellen. Damit soll eine Kaution für die bevorstehende Untersuchungshaft geleistet werden.
Möglicherweise sollen auch Pflegekosten im Voraus bezahlt oder Versicherungsforderungen gedeckt werden.
Die Betrüger setzen bewusst auf das Schockmoment und setzen ihre Opfer zeitlich unter Druck, um sie zu schnellen Entscheidungen zu drängen.
Die Polizei verlangt niemals Bargeld oder Wertgegenstände
Es können Schutzmassnahmen getroffen werden: Am Telefon sollten sich Betroffene nicht zu kurzfristigen und unüberlegten Entscheidungen verleiten lassen, ganz egal, wie glaubwürdig eine Situation dargestellt wird.
Polizei oder Staatsanwaltschaft verlangen niemals Bargeld oder Wertgegenstände, um eine Drittperson vor einem Gefängnisaufenthalt zu bewahren. Auch ist die Behandlung eines Unfallopfers nie von einer vorherigen Anzahlung abhängig.
Der Anruf sollte unterbrochen werden und sich direkt beim Familienangehörigen nach dem Wohlbefinden erkundigt werden. Betroffene dürfen sich jederzeit an die Polizei wenden, wenn sie keine beruhigenden Antworten erhalten.