Glarus

Wölfe sollen auch in Jagdbanngebieten reguliert werden können

Kanton Glarus
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Glarus,

Wie der Kanton Glarus berichtet, unterstützt Glarus die Revision der Jagdverordnung, fordert jedoch Wolfregulierung in Jagdbanngebieten.

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Zwei Wölfe (Symbolbild) - Keystone

Der Kanton Glarus begrüsst die Revision der eidgenössischen Jagdverordnung. In seiner Stellungnahme fordert er aber, dass Wölfe auch in Jagdbanngebieten reguliert werden dürfen.

Der Kanton Glarus begrüsst die Vorschläge der revidierten Jagdverordnung, welche eine proaktive Regulierung von Wolfsrudeln ermöglicht. Er hat sich dazu gegenüber dem Bundesamt für Umwelt im Rahmen der Regierungskonferenz der Gebirgskantone geäussert.

Als besonders betroffener Kanton wendete er sich zusätzlich an den Bundesrat. Dabei bringt der Regierungsrat entschieden zum Ausdruck, wie wichtig gerade im Kanton Glarus eine Möglichkeit zur Regulierung von Wölfen in Jagdbanngebieten ist.

Grosse Jagdbanngebiete im Glarnerland

Die vier Jagdbanngebiete auf dem Gebiet des Kantons Glarus weisen eine Fläche von insgesamt 12'400 Hektaren auf, was rund 18 Prozent der gesamten Kantonsfläche entspricht. Allein in der Gemeinde Glarus Süd bedecken die zwei Jagdbanngebiete eine Fläche von über 10'000 Hektaren Land.

Dies entspricht einem Flächenanteil von 23 Prozent. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Möglichkeit einer Regulierung in Jagdbanngebieten notwendig ist.

Das älteste Jagdbanngebiet Europas, das Jagdbanngebiet Kärpf (GL), reicht bis in die Talmitte des Sernftals und teilweise des Grosstals von Schwanden bis Linthal. Wird ein Abschuss nicht ermöglicht, kann sich ein Wolfsrudel ganz in ein Jagdbanngebiet zurückziehen.

Dies führt zu einem zu grossen Druck auf die Alp- und Landwirtschaft und stellt die Bewirtschaftung infrage, wie dies mit der Schafhaltung im Talkessel der Bischofalp (Elm) bereits erfolgt ist.

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Ein Wolf in der Wildnis. (Symbolbild) - DPA

Neben der neuen Möglichkeit zur proaktiven Regulierung von Wolfsrudeln beantragt der Kanton Glarus deshalb, dass im Wortlaut die gesetzliche Grundlage geschaffen wird, um Wölfe auch in Jagdbanngebieten schiessen zu können.

Sie stiften insbesondere auf den anliegenden Alpen zu den Jagdbanngebieten enormen Schaden und belasten die dort lebenden Menschen.

Die Zulassung der Regulierung in den Jagdbanngebieten erachtet der Regierungsrat als die einzige Möglichkeit, um den Schutz vor den Wölfen im Kanton Glarus effektiv zu gewährleisten.

Kommentare

User #5630 (nicht angemeldet)

Das ist doch klar: wenn schon Jäger nicht jagen dürfen, dann hat der Wolf dort auch nichts zu suchen, denn der Sinn des Jagdbann-Gebietes ist die Schonung des Wildes.

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