Das Stadtparlament Gossau SG berät die Budgets 2022
Wie die Gemeinde Gossau SG berichtet, berät das Gossauer Stadtparlament an der Dezembersitzung die Budgets 2022 des städtischen Haushalts und der Stadtwerke.

Das Gossauer Stadtparlament berät an der Dezembersitzung die Budgets 2022 des städtischen Haushalts und der Stadtwerke. Ebenfalls wird das Feuerschutzreglement beraten. An der Parlamentssitzung vom Dienstag, den 7. Dezember 2021 stehen die Budgets des städtischen Haushaltes und der Stadtwerke für das Jahr 2022 auf der Traktandenliste.
Der Stadtrat budgetiert eine rote Null im Stadthaushalt
Der Stadtrat legt für das Jahr 2022 bei einem Gesamtaufwand von über 107 Millionen Franken ein annähernd ausgeglichenes Budget vor. Das veranschlagte Minus von gut 5,1 Millionen Franken im operativen Geschäft soll durch einen Reservebezug weitgehend ausgeglichen werden. Der Stadtrat budgetiert im Gesamtergebnis mit einem Minus von 28'000 Franken eine rote Null. Der Steuerfuss soll bei 116 Prozent belassen werden.
Diverse Investitionen sind geplant
In der Investitionsrechnung 2022 sind steuerfinanzierte Nettoinvestitionen von knapp 11 Millionen Franken enthalten. Davon sind 2,6 Millionen Franken für Projektierungen der Sportwelt Gossau vorgesehen. Weiter sind 2,1 Millionen Franken Investitionen aus Spezialfinanzierungen eingeplant, hierbei handelt es sich weitgehend um Projekte im Abwasserbereich.
Die Stadtwerke erwarten einen Reingewinn
Die Stadtwerke erwarten ein positives operatives Ergebnis von 3,5 Millionen Franken und einen Ertragsüberschuss von rund 262'000 Franken. Die Ablieferung an den städtischen Haushalt ist mit 3,1 Millionen Franken budgetiert. Die Stadtwerke veranschlagen Investitionsvorhaben im Umfang von knapp 13,7 Millionen Franken.
Sie gehen davon aus, rund die Hälfte der Vorhaben tatsächlich umsetzen zu können. Die parlamentarische Geschäftsprüfungskommission unterstützt die Anträge des Stadtrates zu den Budgets des Stadthaushalts und der Stadtwerke.
Ein neues Feuerschutzreglement wird unterbreitet
Das neue kantonale Feuerschutzgesetz legt fest, welche Anforderungen Personen mit einer Funktion im Brandschutzbereich erfüllen müssen. Ebenso stellt der Kanton eine einheitliche Grundbildung der Angehörigen der Feuerwehr sicher. Mit dem neuen Gesetz reduziert sich der Regelungsbedarf für die Gemeinden im Feuerschutzbereich massgeblich. Deshalb unterbreitet der Stadtrat dem Parlament ein neues Feuerschutzreglement, welches einzig die Feuerwehrersatzabgabe regelt.
Diese beträgt nach kantonaler Vorgabe höchstens 700 und mindestens 50 Franken. In Gossau soll auf eine Abgabe verzichtet werden, wenn gemäss steuerbarem Einkommen der Mindestansatz nicht erreicht wird. Das Präsidium beantragt dem Parlament, das Reglement direkt zu erlassen. Danach untersteht es noch dem fakultativen Referendum.