Gaiserwald

Gaiserwald startet Vernehmlassung zur Schulreform

Nau.ch Lokal
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Gossau,

Mit einer Reform will Gaiserwald die Schulführung modernisieren. Die Vernehmlassung läuft bis 21. März 2025, eine Umsetzung könnte bis 2029 erfolgen.

Gemeinde Gaiserwald. - Gemeinde Gaiserwald

Wie die Gemeinde Gaiserwald mitteilt, verabschiedete der Gemeinderat für die operative und strategische Führung der Schule die Leitlinien für eine Reform, um die Schule als leistungsfähige, professionelle Organisation in die Zukunft zu führen

Die Kernelemente sind: Einsetzen eines Geschäftsführers Bildung/Schule, Stärkung der Schulleitungen, Abschaffung des Schulrates und strategische beziehungsweise politische Verantwortung der Schule durch den Gemeinderat.

Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse durch den Schulrat entwickelte der Gemeinderat zusammen mit einer Projektgruppe für die Schule Gaiserwald neue Führungsstrukturen. Die angestrebte Reform zielt darauf ab, die Führungsstrukturen der Schule Gaiserwald langfristig zu modernisieren und zukunftssicher zu gestalten.

Vier Modelle wurden im Detail analysiert: Gemeinderat ohne Schulkommission, aber mit Geschäftsleitung (Empfehlung zur Umsetzung), Schulrat ohne Geschäftsleitung (heutiges Modell), Schulrat mit Geschäftsleitung, Gemeinderat mit Schulkommission und Geschäftsleitung.

Umsetzung frühestens ab 2029

Die öffentliche Vernehmlassung zur Reform startet am 14. Februar 2025. Eingaben sind bis zum 21. März 2025 ausschliesslich elektronisch über die Mitwirkungsplattform der Gemeinde möglich. Dort steht auch der Vernehmlassungsbericht mit einer Übersicht der geprüften Varianten zur Verfügung.

Nach der Auswertung der eingegangenen Rückmeldungen entscheidet der Gemeinderat, wie es weitergeht. Wird die Reform umgesetzt, erfordert sie rechtliche Anpassungen bei der Gemeindeordnung und in verschiedenen Reglementen.

Die Entscheide der Stimmberechtigten dazu sollten bis Ende 2026 vorliegen, damit bei einer Annahme der Reform mit der Umsetzung begonnen werden kann. Die neue Organisation soll spätestens mit Beginn der nächsten Amtsdauer am 1. Januar 2029 vollständig greifen.

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