Kommission stellt sich hinter St. Galler Mountainbike-Strategie
Die Mountainbike-Strategie der St. Galler Regierung erhält Zustimmung von der vorberatenden Kantonsratskommission.
![Mountainbike Unfällen](https://c.nau.ch/i/WvlmA/900/mountainbike-unfallen.jpg)
Die vorberatende Kommission des Kantonsrats hat sich befürwortend zur Mountainbike-Strategie der St. Galler Regierung geäussert. Diese soll für durchgehende und attraktive Routen im Kanton sorgen. Dass die Wege von Wandernden und Bikern gleichermassen benutzt werden sollen, begrüsst die Kommission.
Die Kommission erkennt die Notwendigkeit der Strategie und befürwortet die Stossrichtung der angedachten Massnahmen, hiess es in einer Mitteilung der St. Galler Staatskanzlei vom Freitag. Fragen zum Unterhalt und zur Haftung hätten geklärt werden können.
«Die Kommission hat keine Änderungen zur Botschaft der Regierung verlangt», sagte Kommissionspräsident Bruno Dudli (SVP) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Dementsprechend folgte die Kommission auch bei Fragen rund um den Unterhalt und der Haftung der Regierung.
Botschaft zur Mountainbike-Strategie
In der Botschaft der Regierung zur Mountainbike-Strategie vom Oktober 2024 hiess es dazu, dass für den Unterhalt der Wege grundsätzlich die Gemeinden und nicht die Grundeigentümer zuständig sind. Zudem sollen nur «atypische, fallenartige Gefahren» entschärft werden müssen. Bei Unfällen könnten etwa Behörden nur dann haftbar gemacht werden, wenn «elementarste Sorgfaltspflichten» verletzt wurden, erklärte Dudli diesbezüglich.
Die Mountainbike-Strategie sieht vor, dass die signalisierten Routen bevorzugt auf nicht befestigten Strassen und Wegen verlaufen, wie die Regierung bereits im Sommer 2024 mitgeteilt hatte. Sie sollen einen möglichst hohen Anteil an schmalen Pfaden, sogenannten Singletrails bieten.
Koexistenz von Wanderern und Bikern
Die Wege sollen von Wandernden und Mountainbikern grundsätzlich gemeinsam genutzt werden. Es gelte das Koexistenz-Prinzip, teilte die Regierung damals mit. Sie argumentierte mit der haushälterischen Nutzung des Bodens.
Der Kantonsrat berät in der kommenden Frühjahrssession zum ersten Mal über die Vorlage. Eine zweite Lesung ist voraussichtlich im Sommer 2025.