Waldkirch verkauft Liegenschaft an der St. Gallerstrasse
Wie die Gemeinde Waldkirch mitteilt, hat sie am 27. Februar 2024 beschlossen, die Liegenschaft für 700'000 Franken an Alija und Hazeta Salihovic zu verkaufen.
Der Gemeinderat hat in seiner Liegenschaftenstrategie festgelegt, dass Liegenschaften, die keinen strategischen Wert mehr für die Gemeinde haben, verkauft werden sollen.
So können Investitionen eingespart werden und die Konzentration der finanziellen Mittel soll für Liegenschaften mit strategischer Bedeutung gebunden werden.
Das Schulhaus Steig steht kurz vor dem Verkauf
Dies sind Schul- und Sportliegenschaften sowie öffentliche Gebäude zur allgemeinen Nutzung.
Die alte Schulverwaltung an der Arneggerstrasse wurde bereits verkauft, die Umsetzung des geplanten Mehrfamilienhausprojektes soll im Herbst starten.
Das Schulhaus Steig steht kurz vor dem Verkauf, die öffentliche Auflage ist abgelaufen, nun steht die Erteilung der Baubewilligung an.
Wohnungen für Asylsuchende
Die Liegenschaft Nummer 830 an der St. Gallerstrasse in Bernhardzell wurde am 21. September 2016 durch die Gemeinde Waldkirch erworben. Der Kaufpreis betrug damals 700'000 Franken.
Das Grundstück umfasst 486 Quadratmeter und ist im Finanzvermögen der Gemeinde mit 764'000 Franken ausgewiesen.
Ziel war es, durch den Kauf der Liegenschaft das mittelfristige Bedürfnis nach Wohnungen für Asylsuchende abzudecken und zu gegebener Zeit, falls die Situation es zulässt, auch wieder zu verkaufen (Beschluss 315/2016 vom 27. September 2016).
Mehrere Angebote gingen ein
Um keine weiteren Finanzmittel in die Liegenschaft investieren zu müssen, steht der Verkauf der Liegenschaft Nummer 830 an.
Der Gemeinderat hat dem Verkauf der Liegenschaft Mehrfamilienhaus St. Gallerstrasse 33 in Bernhardzell zugestimmt.
Somit wurde diese in den gängigen Onlineportalen ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung hin gingen mehrere Angebote ein.
Langjähriger Mietvertrag für Wohnungen gesichert
Am 27. Februar 2024 stimmte der Gemeinderat dem Verkauf der Liegenschaft an die Höchstbietenden, die Familie Alija und Hazeta Salihovic zu.
Diese reichten für den Erwerb der Liegenschaft ein Angebot von 700'000 Franken ein.
Die Gemeinde hat mit den Kaufinteressenten einen langjährigen Mietvertrag für die Wohnungen gesichert, damit auch künftig günstiger Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern zur Verfügung steht (mit Ausstiegsklausel, falls die Mitzinsen angehoben werden).
Fakultatives Referendumsverfahren
Gemäss Anhang «Finanzbefugnisse» der Gemeindeordnung vom 23. März 2012 hat der Gemeinderat eine abschliessende Finanzkompetenz von 500'000 Franken für die Veräusserung von Grundstücken im Finanzvermögen.
Liegt der Betrag zwischen 500'000 Franken und 1'000'000 Franken, muss der Beschluss zur Veräusserung dem fakultativen Referendum unterstellt werden.
Im vorliegenden Fall hat der Gemeinderat entschieden, das fakultative Referendum für den Beschluss über den Verkauf der Liegenschaft St. Gallerstrasse 33 vom 6. April 2024 bis zum 15. Mai 2024 anzusetzen.
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
Der Gemeinderatsbeschluss kann während dieser Zeit auf der Publikationsplattform oder im Gemeindehaus eingesehen werden.
Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens ist erfüllt, wenn innert der Auflagefrist ein Zehntel der Stimmberechtigten der letzten Gesamterneuerungswahl (248 gültige Unterschriften) die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen.
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.