Bestimmte Feuerungsanlagen in Leuzigen sind messpflichtig
Wie die Gemeinde Leuzigen schreibt, werden ab September 2022 Holz- und Kohle-Zentralheizungen bis 70 Kilowatt sowie gewerblich genutzte Backöfen kontrolliert.
Holz- und Kohle-Zentralheizungen bis 70 Kilowatt sowie gewerblich genutzte Backöfen wurden mit der Revision der Luftreinhalte-Verordnung vom 1. Juni 2018 neu messpflichtig. Der Schadstoffausstoss dieser Anlagen wird damit ab dem 1. November 2019 alle vier Jahre geprüft (gewerblich genutzte Bocköfen sowie Restholzfeuerungen alle zwei Jahre).
Die betroffenen Feuerungsanlagen werden in Leuzigen ab September 2022 erstmals gemessen.
Grund der Kontrolle sind die zu hohen Feinstaubbelastungen in der Atemluft, zu der diese Kleinfeuerungen wesentlich beitragen. Die betroffenen Anlagen-Eigentümer werden vom Amt für Umwelt und Energie, Bern, im August und September 2022 persönlich und brieflich über die neue Messpflicht und den Start der Messungen informiert.
Für weitere Auskünfte wendet man sich an die Bauverwalterin Karin Rufer.