Infoveranstaltung zum Thema Wasserbezug
Zur Wasserversorgung Lommiswil wurden kürzlich Entscheide gefällt, die bedeuten, dass man in absehbarer Zeit auf die Gänselochquelle verzichten muss.
Zur Wasserversorgung Lommiswil wurden kürzlich einschneidende Entscheide gefällt, die bedeuten, dass man in absehbarer Zeit auf die Gänselochquelle verzichten muss. Nun stehen weitere Entscheide an, ob man die «Ablösung der Gänselochlle» und den «Wasserbezug» (hauptsächlich bei Bellach) eher früher oder später vornehmen wollen.
Es ist gut nachvollziehbar, dass der Bezug aus «eigener Quelle» so lange wie möglich aufrechterhalten werden soll. Die untersuchte Übergangslösung ist jedoch zeitlich sehr begrenzt, sehr teuer und kann den «Fremdbezug» letztlich nicht verhindern.
Aufgrund dieser Ausgangslage ist es dem Gemeinderat und dem Ausschuss Wasser wichtig, Sie optimal in diese Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Nehmen Sie an diesen für die gesamte Gemeinde wichtigen Themen teil und entscheiden Sie an der Gemeindeversammlung vom 14. September 2020 mit.
Vorgängig können Sie sich an der Infoveranstaltung am 7. September informieren – insbesondere über folgende Sachverhalte (Zusammenfassung):
- Neue Gänselochquell-Schutzzone nicht ausscheidbar:
Der Gemeinderat hat zur Kenntnis nehmen müssen, dass eine gesetzeskonforme Schutzzone nicht mehr errichtet werden kann. Daher hat er entschieden, auf die Weiterführung des Nutzungsplanverfahrens nach PBG zu verzichten. Damit wird das Verfahren als Behördenentscheid abgebrochen. Lommiswil bezieht ohne Gänselochquelle künftig den ganzen Bedarf an Wasser bei den Nachbargemeinden.
- Soll eine Tunnelleitung (z. B. für Brauchwasser) auch ohne Gänselochquell-Schutzzone gebaut werden?
Der Neubau einer Wasserleitung im Tunnel ohne Schutzzone ist für die öffentliche Trinkwasserversorgung von Lommiswil nicht nutzbar. Trotzdem könnte man eine Brauchwasser-Tunnelleitung bauen. Dieses Vorgehen macht aber nur Sinn, wenn entsprechende Nutzungskonzepte entwickelt werden.
Man darf nicht darauf spekulieren, dass sich gesetzliche Grundlagen ändern und die Durchleitung von Trinkwasser für Lommiswil wieder möglich würde. Der Gemeinderat beurteilt diese Wahrscheinlichkeit als sehr klein. Umgekehrt ist in diesem Kontext auch wichtig: Wenn man jetzt keine Leitung baut, dann ist dies zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich.
- Soll die Gänselochquelle für max. weitere 10 Jahre genutzt werden (befristete Übergangslösung)?
Aufgrund der grossflächigen Chlorothalonil-Belastung des Grundwassers prüft Lommiswil eine befristete Nutzung der Gänselochquelle ohne rechtsgültige Schutzzone. Grund: Das Wasser der Gänselochquelle ist nicht mit Chlorothalonil resp. deren Abbauprodukten belastet. Dazu liegen nun wesentliche Grundlagen bezüglich Machbarkeit, Kosten und Eignung vor.
Die Faktenlage ist klar negativ: Es entstünden Mehrkosten von ca. CHF 700‘000 gegenüber einer Bezugslösung aus den Nachbargemeinden. Eine Übergangslösung verhindert oder verschiebt jedoch nicht die Aufgabe der Gänselochquelle und löst auch das Chlorothalonil-Problem nicht grundsätzlich.
Trotzdem bestehen Einwohnerkreise darauf, über die Realisierung einer Übergangslösung zu entscheiden. Deshalb wird dazu an der Gemeindeversammlung vom 14. September 2020 ein Planungskredit vorgelegt. Der Ausschuss Wasser und der Gemeinderat empfehlen aus den genannten Gründen und Überlegungen, den Planungskredit abzulehnen.