Lengnau (BE)

Lengnau BE lehnt regionalen Richtplan für Windenergie ab

Nau.ch Lokal
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Grenchen,

Wie die Gemeinde Lengnau BE meldet, lehnt der Gemeinderat den regionalen Richtplan Windenergie ab. Er sieht mehr Nachteile als Vorteile für die Region Seeland.

Die Gemeindeverwaltung Lengnau (BE).
Die Gemeindeverwaltung Lengnau (BE). - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Der Kanton Bern will die Nutzung der Windenergie fördern und sieht vor, dass regionale Richtpläne zur Windenergie erarbeitet werden.

Darin legen die Regionen fest, wo Windenergieanlagen mit mehr als 30 Meter Höhe erstellt werden können.

Am 1. Juli 2024 wird die Mitgliederversammlung von Seeland Biel/Bienne über einen behördenverbindlichen regionalen Richtplan Windenergie befinden.

Kriterien für die Beurteilung der Gebiete

Im regionalen Richtplan Windenergie hat die Planungsregion Seeland Biel/Bienne zwölf Prüfräume für Windenergie im Seeland untersucht und aufgrund kantonaler Grundsätze und Kriterien beurteilt.

Die möglichen Gebiete wurden zudem hinsichtlich der Landschaftsverträglichkeit, des energetischen und wirtschaftlichen Potenzials, der regionalen Wertschöpfung sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen analysiert.

Als Ergebnis wurden vier Gebiete für Windenergieanlagen im Seeland vorgeschlagen: Hagneckkanal, Büttenberg, Seedorf und Oberwald/Bannholz.

Nachteile überwiegen mögliche Vorteile

Der Gemeinderat Lengnau lehnt den vorliegenden regionalen Richtplan Windenergie ab. Er begründet, das Seeland ist kein geeignetes Windgebiet.

Die Nachteile für das Eigentum, die Umwelt, das Landschaftsbild und die Standortattraktivität der Region Seeland, wie insbesondere der Einwohnergemeinde Lengnau, wiegen schwerer als die möglichen Vorteile.

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Kommentare

User #6266 (nicht angemeldet)

Müssen 151 Windkraftanlagen, deren Errichtung mehr als 1,1 Milliarden Euro gekostet hat, abgerissen werden, weil sie die Rentierzucht der indigenen Samen beeinträchtigen? Das ist jedenfalls die wahrscheinliche Konsequenz eines Urteils, das Norwegens Oberster Gerichtshof am Montag verkündete. Ihre Einwirkung auf die Kultur der Samen verletze deren Menschenrechte. Es liege ein Verstoß gegen den auch „UN-Zivilpakt“ genannten „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ vor. Dessen Artikel 27 verbrieft einen umfassenden Schutz der Kultur ethnischer, sprachlicher und religiöser Minderheiten. Dass der Bau und der Betrieb dieser Anlagen einen massiven Eingriff in die Rentierzucht und damit die Lebensgrundlage und Kultur der Samen darstellt, gestand seinerzeit auch die Genehmigung zu. Aber sie ging davon aus, dass der Bau vertretbar sei, wenn den Samen für Mehrarbeit und Mindereinnahmen von den Windkraftbetreibern angemessener Schadenersatz gezahlt würde. Windkraftanlagen schaden Mensch,Tier und Natur...

User #6266 (nicht angemeldet)

Die Frequenzen von Infraschall der Windräder liegen unterhalb von 20 Hertz, er ist normalerweise für das menschliche Ohr nicht zu hören. Was die Betroffenen von solchem Infraschall.beschreiben, ist ein Pulsieren oder ein Druckgefühl auf dem Trommelfell, auch auf der Brust . Die Wahrnehmung der tiefen Frequenzen geht offenbar vom Hören zum Fühlen über – perzipiert über Mechanorezeptoren. So spüren die Betroffenen auch Vibrationen, Erschütterungen oder ein Unsicherheitsgefühl . Ob nun hörbar oder nicht – Anwohner in der Nähe von Windkraftanlagen machen Infraschall für zahlreiche gesundheitliche Probleme verantwortlich: Erschöpfung, Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Atemnot, Depressionen, Rhythmusstörungen, Übelkeit, Tinnitus, Schwindel, Ohrenschmerzen, Seh- und Hörstörungen und etliche andere. Viel Glück den Lebewesen dort.

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