Appenzellerland

Sporthalle Gerbe

Gemeinde Heiden
Gemeinde Heiden

Appenzell,

Der Gemeinderat informiert über den Ersatzneubau der Sporthalle Gerbe.

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Aktuell laufen im Rotholz die Vorarbeiten. (Symbolbild) - Pixabay

Präqualifikation Planerwahlverfahren

Die Gemeinde Heiden hat für das selektive Planerwahlverfahren für den Ersatzneubau der Sporthalle Gerbe zur Präqualifikation eingeladen. Aus den eingegangenen Bewerbungen hat das Beurteilungsgremium dem Gemeinderat sieben Architekturbüros vorgeschlagen. Der Gemeinderat stimmt diesem Vorschlag zu und beauftragt die ausgewählten Architekturbüros mit der Offerteingabe.

Nach der deutlichen Zustimmung zum Ersatzneubau Sporthalle Gerbe anlässlich der Urnenabstimmung 23. September 2018 wird für die Planungsaufgabe der am besten geeignete Partner gesucht. Dies geschieht in einem selektiven, nicht anonymen Planerwahlverfahren, welches durch die ERR Raumplaner AG St. Gallen begleitet wird (siehe Medienmitteilung vom 14.02.2019). Bis zur Eingabefrist der ersten Phase am 15. März 2019 sind 22 Bewerbungen eingegangen. Das Beurteilungsgremium hat alle Bewerbungen gesichtet, intensiv diskutiert und bewertet. Auf Basis dieser Beurteilung hat es einstimmig sieben Bewerber ausgewählt, welche bezüglich der Referenzprojekte sowie der Leistungsfähigkeit die besten Voraussetzungen bieten.

Der Gemeinderat hat dieser Auswahl zugestimmt und lädt die folgenden Bewerber zur Offerteingabe ein (alphabetische Reihenfolge):

 Bollhalder Eberle Architektur AG, St. Gallen

 Graser Architekten AG, Zürich

 Hubert Bischoff Architekt, Wolfhalden / Ueli Sonderegger GmbH, Heiden

 Joos & Mathys Architekten AG, Zürich

 Schneider Gmür Architekten AG, Winterthur / Bärfekt GmbH, Niederuzwil

 Weber Hofer Partner AG, Zürich

 Zöllig & Eggenberger AG / atm3 AG, Grabs

In der zweiten Phase erhalten die ausgewählten Architekturbüros nun Gelegenheit, ihre Offerten inkl. Honorarangebot einzugeben und ihren Zugang zur gestellten Aufgabe sowie die Organisation aufzuzeigen. Dafür werden sie mit je Fr. 5'000.00 inkl. MwSt. entschädigt. Die Aufgabenstellung ist so gesetzt, dass Verbesserungs- und Überarbeitungsvorschläge des Vorprojektes zulässig und sogar erwünscht sind. Zwingend vorgegeben ist das Raumprogramm und dass der bewilligte Baukredit nicht überschritten werden darf.

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