Hundwil

Das Projekt Katzenbühl in Hundwil geht in die nächste Phase

Nau.ch Lokal
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Herisau,

Wie die Gemeinde Hundwil angibt, liegt der Überbauungsplan genehmigt vor. Das Projekt soll eine Weiterentwicklung mit Steigerung der Einwohnerzahl ermöglichen.

Hauptstrasse in Hundwil.
Hauptstrasse in Hundwil. - Nau.ch / Simone Imhof

Ein Überbauungsplan, vormals Quartierplan, regelt Allgemeines zu einer möglichen Überbauung. Insbesondere wird die optimale Einpassung in die Landschaft und die Erschliessung geregelt.

Beim genehmigten Überbauungsplan handelt es sich um das Baugebiet Katzenbühl, im Ortsteil Mitledi, Hundwil.

Es sind neun Baufelder für Mehrfamilienhäuser eingeteilt. Dies mit der vorgesehenen Ausrichtung, maximalen Geschossigkeit und der Erschliessung via Tiefgarage ab der Pfandstrasse.

Abhängigkeit zum Bauprojekt

Der nächste Schritt bildet das Vorlegen eines Bauprojektes mit Einreichung der Baubewilligung. Dies erfolgt seitens der Investoren, welche über den weiteren Verlauf informieren werden.

Das Projekt «Pfandstrasse» steht in Abhängigkeit zum Bauprojekt und muss gleichzeitig als Baubewilligung bereit sein.

Der Einlenker sowie die Ausweichstelle müssen bei Baubeginn vorbereitet sein. Die abschliessende Fertigstellung der Sanierung der Pfandstrasse hängt vom Projektabschluss Katzenbühl und einem allfälligen Projekt beim ehemaligen Alters- und Pflegeheim Pfand ab.

Die Einstellung der finanziellen Mittel erfolgte fürs 2023, der definitive Termin der Sanierung ist jedoch noch offen.

Steigerung der Einwohnerzahl

Das Projekt Katzenbühl soll eine Weiterentwicklung mit Steigerung der Einwohnerzahl in Hundwil ermöglichen.

Es ist nach sehr langen Vorarbeiten und Abklärungen endlich so weit fortgeschritten. Viele einzelne Schritte waren notwendig, um diesen Überbauungsplan durch den Genehmigungsprozess zu führen.

Darauf aufbauend soll in weiteren Schritten letztendlich ein Projekt zur Ausführung gelangen.

Den Grundstein legte eine sehr ansprechende, gut durchdachte Machbarkeitsstudie eines Miteigentümers der beteiligten Grundstücke aus der Erbengemeinschaft Peter Signer.

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