Herisau: Neue Richtlinien für Energie-Förderbeiträge
Wie die Gemeinde Herisau berichtet, wird das Förderprogramm Energie angepasst. Ab 2024 wird die Analyse des energetischen Ist-Zustandes unterstützt.

Der Gemeinderat hat auf Antrag der Energiekommission die Richtlinien für die Ausrichtung von Förderbeiträgen angepasst.
Ab 2024 wird die Analyse des energetischen Ist-Zustandes eines Gebäudes und die Erhebung des energetischen Sanierungspotenzials anhand eines GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone) gefördert.
Dies soll Hausbesitzer ermuntern, zuerst ihr Gebäude zu analysieren und allenfalls zu sanieren, beispielsweise bevor eine neue Heizung eingebaut wird.
Diese kann dann entsprechend kleiner und energiefreundlicher konzipiert werden.
Kanton fördert Heizungsersatz
Der Heizungsersatz selbst wird weiterhin auf kantonaler Ebene und künftig dank der Annahme des Klimagesetzes auch verstärkt auf nationaler Ebene gefördert.
Die Kosten für eine Gebäudeanalyse im Rahmen des GEAK Plus beginnen bei 1500 Franken und sind von der Grösse der Liegenschaft abhängig.
Die Gemeindeförderbeiträge belaufen sich auf 500 Franken bei Einfamilienhäusern sowie auf 1000 Franken bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeliegenschaften.
Für Energiefördermassnahmen stellt die Gemeinde Herisau pro Jahr 24'000 Franken zur Verfügung.
Richtlinien treten am 1. Januar in Kraft
Es können nicht mehr Förderbeiträge zugesichert werden als die jährlich im Budget bereitgestellten Mittel.
Die Gesuche werden nach dem Eingangsdatum behandelt. Sind die Mittel erschöpft, besteht kein Anspruch auf einen Beitrag.
Die neuen Richtlinien treten am 1. Januar 2024 in Kraft und werden auf der Webseite der Gemeinde veröffentlicht.