Keine Abstimmungen in Ausserrhoden am 17. Mai

Keystone-SDA Regional
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Herisau,

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat entschieden, die kantonalen Abstimmungen vom 17. Mai zu verschieben. Auch die Gemeinden sollen kommunale Abstimmungen und Wahlen absagen. Die Ausnahme heisst Lutzenberg.

Regierungsgebäude Appenzell Ausserrhoden
Doch der Kanton (Im Bild das Regierungsgebäude des Kantons Appenzell Ausserrhoden in Herisau) hat es dabei nicht eilig. (Symbolbild) - Keystone

Der Bundesrat habe die eidgenössische Volksabstimmung vom 17. Mai bereits verschoben. Die Erwägungen zu diesem Entscheid hätten auch Gültigkeit für die Durchführung kantonaler und kommunaler Abstimmungen, teilte die Ausserrhoder Kantonskanzlei am Dienstag mit.

Deshalb habe der Regierungsrat beschlossen, auf die Durchführung der beiden kantonalen Volksabstimmungen zu verzichten. Bei der einen Vorlage geht es um den «Verpflichtungskredit für die Anpassung der kantonalen Strasseninfrastruktur am Bahnhof Herisau», bei der zweiten um den «Beschluss über Abfederungsmassnahmen zu den Revisionen 2019 und 2020 des Steuergesetzes». Ein neuer Abstimmungstermin steht noch nicht fest.

Die Gemeinden werden zudem angewiesen, ihre auf den 17. Mai angesetzten Abstimmungen und Wahlen ebenfalls abzusagen. Von der Absage nicht betroffen ist der auf den 26. April angesetzte zweite Wahlgang für das Gemeindepräsidium in Lutzenberg. Die Gemeinde müsse ihre Gemeindepräsidentin oder ihren Gemeindepräsidenten wählen können, heisst es in der Mitteilung.

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