Teufen AR: Sanierung des Schulhauses verursacht Mehrkosten
Das Schulhaus altes Hörli, das im Jahr 1906 erbaut wurde, wird derzeit kernsaniert und wird künftig für die Primarschule genutzt.
Im vergangenen Jahr 2023 hat der Gemeinderat den entsprechenden gebundenen Ausführungskredit in der Höhe von 4,15 Millionen Franken für die Gesamtsanierung des Alten Hörli genehmigt.
Die Fortschritte bei den Arbeiten schreiten zügig voran, auch wenn man noch etwas hinter dem Terminprogramm zurückliegt.
Die Kostenentwicklung bereitet dem Gemeinderat allerdings grosse Sorgen.
Gründe für die Mehrkosten
Unerwartete Herausforderungen beim äusserst komplexen Gebäude sowie die aktuelle Marktlage mit den steigenden Materialkosten und Lieferengpässen treiben die Kosten erheblich in die Höhe.
Unvorhergesehene Schwierigkeiten und der Zustand der Bausubstanz haben den ursprünglichen Kostenplan stark beeinträchtigt.
Zusätzlich stellte sich heraus, dass der damalige Kostenvoranschlag deutlich zu optimistisch angesetzt wurde.
Dies führte zu erheblichen Abweichungen vom ursprünglichen Voranschlag.
Trotz Einsparungen belaufen sich die Mehrkosten auf 1,5 Millionen Franken
Im Rahmen eines laufenden Controllings wurden die Kosten jedoch überwacht, sodass frühzeitig Massnahmen ergriffen werden.
Aufgrund der sich abzeichnenden Mehrkosten wurde vor ein paar Monaten auch eine Verzichtsplanung gestartet.
Trotz Vornahme verschiedener Einsparungsmassnahmen resultieren vermeintliche Mehrkosten in der Höhe von rund 1,5 Millionen Franken.
Weitere Sparmassnahmen werden ergriffen
Die unerwarteten Mehrkosten sind zweifellos unerfreulich und stellen eine Herausforderung dar.
Es werden weitere Massnahmen ergriffen, um Einsparpotenziale zu identifizieren und zu nutzen, ohne dabei die Qualität der geplanten Projekte zu beeinträchtigen.
Die Projektleitung ist dabei in engem Austausch mit allen beteiligten Partnern und setzt alles daran, die Sanierung zügig voranzutreiben und dabei gleichzeitig die finanziellen Belastungen im Griff zu behalten.
Die Bewilligung des erforderlichen Nachtragskredits fällt gemäss Gemeindeordnung abschliessend in die Zuständigkeit des Gemeinderates.