Urnäsch schliesst Leistungsvereinbarung mit Pro Senectute
Wie die Gemeinde Urnäsch berichtet, hat sie dem Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit Pro Senectute für einen Pauschalbeitrag von vier Franken zugestimmt.
Der Gemeinderat hat dem Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Pro Senectute betreffend Erbringung von Dienstleistungen zugunsten der älteren Bevölkerung von Urnäsch für einen jährlichen Pauschalbeitrag pro Einwohner von vier Franken zugestimmt.
Vorgeschichte: Bund reduziert im 2022 Mittel für Pro Senectute
Die Pro Senectute Appenzell Ausserrhoden erbringt im ganzen Kanton seit vielen Jahren Leistungen zugunsten der älteren Bevölkerung.
Infolge Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) hat der Bund einen wesentlichen Teil der von ihm zur Verfügung gestellten Mittel zur Finanzierung der Leistungen der Pro Senectute ab 2022 beträchtlich reduziert.
Die Pro Senectute ist daher für die Aufrechterhaltung des Betriebs auf zusätzliche Gelder angewiesen.
Pauschalbeitrag pro Einwohner von vier Franken für die Gemeinde Urnäsch
Damit die Senioren von Appenzell Ausserrhoden sowie ihre Angehörigen weiterhin adäquate, bedarfsgerechte und niederschwellige Beratungen und Dienstleistungen bei der Pro Senectute beziehen können, ist sie mit dem Anliegen um Prüfung einer Kostenbeteiligung an die Gemeinden sowie den Kanton getreten.
Im Zuge gemeinsamer Beratungen und Verhandlungen konnten die Parteien sich darauf einigen, dass die bisherige finanzielle Unterstützung der unterzeichnenden Gemeinden ausgeweitet wird, damit ihre Bewohner weiterhin vollumfänglich die bisherigen Dienste der Pro Senectute in Anspruch nehmen können.
Für die Gemeinde Urnäsch bedeutet dies ab 2023 einen Pauschalbeitrag pro Einwohner von vier Franken und damit eine Vervierfachung des bisherigen jährlichen finanziellen Engagements respektive neu ein jährlich wiederkehrender Gemeindebeitrags in der Höhe von 9300 Franken.
Finanzierung von weiteren zu erbringenden Leistungen
Sämtliche Ausserrhoder Gemeinden, welche weiterhin das niederschwellige Beratungs- und Dienstleistangebot bei der Pro Senectute beziehen, schliessen eine gemeinsame Leistungsvereinbarung ab mit der Stiftung Pro Senectute.
Eine ergänzende Leistungsvereinbarung wird die Stiftung Pro Senectute mit dem Kanton abschliessen und darin die Finanzierung von weiteren zu erbringenden Leistungen zugunsten der älteren Bevölkerung in den Bereichen Soziale Teilhabe (Kurse und so weiter) sowie Hilfe und Betreuung zu Hause vereinbaren.