Hezogenbuchsee regelt Überbauung Bernstrasse im Infrastrukturvertrag

Wie die Gemeinde Hezogenbuchsee angibt, werden zu definierende öffentlich-rechtliche Belange für die Überbauung Bernstrasse im Infrastrukturvertrag geregelt.

Das Gemeindehaus in Herzogenbuchsee.
Das Gemeindehaus in Herzogenbuchsee. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Baustart für die Überbauung Bernstrasse ist kürzlich erfolgt. Seit 2016 wurde die Überbauung des Areals neben der Coop-Tankstelle geplant.

Als Grundlage für die Planung diente ein sogenanntes Workshop-Verfahren, auf Basis dessen das Baugesuch eingereicht wurde.

Für einen Bauentscheid für ein solches Vorhaben ist im Normalfall eine rechtsgültige Überbauungsordnung erforderlich, auf welche die Bauherrschaft aber lieber verzichten würde.

Der Gemeinderat hat das entsprechende Gesuch für eine Dispens der UeOPflicht bewilligt.

Sicherung des Wegrechts für durchgehende Fusswegverbindung

Statt mittels einer Überbauungsordnung werden die zu definierenden öffentlich-rechtlichen Gegenstände nun in einem Infrastrukturvertrag geregelt.

Dieser beinhaltet neben der Erschliessung, der Regelung der Durchleitungsrechte für die Werkleitungen oder der Gestaltung der Aussenräume unter anderem auch die Sicherung des Wegrechts für die durchgehende Fusswegverbindung zwischen der Bern- und der Oberstrasse, welche nach den Bauarbeiten wieder geöffnet wird.

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